Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
11.07.2010 | 11:02 | Vogelgrippe 

Vier Jahre nach Vogelgrippe weiterhin Stallpflicht

Konstanz/Stuttgart - Vier Jahre nach der Vogelgrippe muss Hausgeflügel an einigen Gewässern in Baden-Württemberg noch immer im Stall bleiben.

 Vogelgrippe
(c) proplanta
Am Bodensee, am oberschwäbischen Federsee oder an Teilabschnitten von Rhein und Neckar gelte eine 500-Meter-Sperrzone, sagte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums in Stuttgart und bestätigte einen Bericht des Konstanzer «Südkuriers». In diesem Streifen dürfen Hühner, Enten oder Gänse nicht auf die Weide. (dpa/lsw)
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Tierseuchenübung - Veterinäramt simuliert Ausbruch der Vogelgrippe

 Vogelgrippe bei Kühen überrascht Virologen - Gefahr für Menschen?

 Vogelgrippe-Risiko für öffentliche Gesundheit noch gering

 Vogelgrippe-Nachweis in Milch in den USA: Keine Rohmilch verzehren!

 Nach Kontakt mit Kühen: Mensch in den USA mit Vogelgrippe infiziert

  Kommentierte Artikel

 Wundermittel und Jahrhundertgift PFAS: Derselbe Circus - andere Clowns

 Deutsche Verbraucher offen für abgelaufene Lebensmittel

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein