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11.12.2020 | 14:50 | Geflügelpest 

Stallpflicht für Geflügel in Gefahrengebieten in Brandenburg

Potsdam - Wegen der steigenden Gefahr der Geflügelpest müssen Geflügelhalter in bestimmten Gebieten in Brandenburg ihre Tiere im Stall halten.

Stallpflicht wegen Geflügelpest
(c) proplanta
Das Verbraucherschutzministerium ordnete eine Stallpflicht an, wie es am Freitag mitteilte. Die Stallpflicht und weitere Schutzmaßnahmen gelten ab dem 13. Dezember für ausgewiesene Risikogebiete wie Feuchtgebiete oder Uferflächen, in denen Wildvögel üblicherweise rasten, kündigte Staatssekretärin Anna Heyer-Stuffer an. Fast alle Landkreise sind davon betroffen.

Bisher wurden in Brandenburg vier Wildvögel mit Geflügelpest festgestellt und bestätigt. Ein Mäusebussard und eine Saatgans waren im Landkreis Prignitz, ein Kranich im Kreis Ostprignitz-Ruppin und eine Graugans im Kreis Havelland betroffen.

Bisher ist kein Fall bei Hausgeflügel aufgetreten. Das will die Landesregierung vermeiden. «In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits mehrere Geflügelpestfälle beim Hausgeflügel», sagte die Staatssekretärin. «Leider geben die aktuellen Ereignisse auch für Brandenburg Anlass zu Sorge und erhöhter Wachsamkeit.»

Die Geflügelpest tritt seit Ende Oktober verstärkt in Deutschland auf. Fälle gab es auch in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Bayern. Ein infiziertes Tier wurde auch in Berlin bestätigt. Für Geflügelhalter galten bereits vor der Stallpflicht Schutzvorkehrungen wie das Betreten der Ställe mit Schutzkleidung und die Desinfektion von Schuhen.

Infektionen bei Menschen mit dem Erreger wurden nach Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums bisher nicht bekannt. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel sind laut einer Einschätzung des Bundesinstituts für Risikobewertung unwahrscheinlich.
dpa/bb
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