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15.01.2021 | 00:02 | Eilantrag gescheitert 

Geflügelpest-Ausbruch: Gericht bestätigt angeordnete Tier-Tötung

Gießen - Ein vom Ausbruch der Geflügelpest betroffener Vogelhalter aus Mittelhessen hat vor Gericht erfolglos gegen die von Behörden angeordnete Tötung seiner Tiere geklagt.

Aviäre Influenza
Von Geflügelpest betroffener Vogelhalter aus Mittelhessen klagt erfolglos gegen angeordnete Tötung seiner Tiere. (c) proplanta
Sein Eilantrag sei abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht Gießen am Donnerstag mit. Mögliche mildere Mittel wie Quarantäne seien nur für enge Ausnahmen vorgesehen, befanden die Richter. Der Mann hält demnach auf seinem Anwesen im Vogelsbergkreis Dutzende Vögel, darunter Eulen, Nandus, Gänse und Pfaue. 16 seiner 17 Pfauen waren in den vergangenen Wochen an der Geflügelpest verendet. (Az.: 4 L 48/21.GI)

Der Vogelsbergkreis ordnetet daraufhin die sofortige Tötung der meisten der verbliebenen Vögel an, schilderte das Gericht den Fall. Die Behörde habe sich dabei auf die Verordnung zum Schutz gegen die Tierseuche gestützt, die die «sofortige Tötung und unschädliche Beseitigung der gehaltenen Vögel eines Seuchenbestandes vorsieht».

Der Mann zog vor Gericht, weil er die vorsorgliche Tötung seiner Tiere als «unnötig und unverhältnismäßig» ansah. Die erkrankten Pfauen seien nicht mit den anderen Vögeln gehalten worden. Zudem handele es sich bei seinen Eulen um seltene und größtenteils geschützte Arten und damit um einen Ausnahmefall.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel ist möglich. Die Gießener Richter hatten sich bereits vor einigen Tagen mit dem Fall befasst und die behördliche Anordnung bis zu ihrer Entscheidung in dem Eilverfahren ausgesetzt. Die Beschwerde seitens der Behörden zu diesem Punkt landete zwischenzeitlich beim VGH.

Im Dezember war in Hessen zunächst bei toten Schwänen die Virusinfektion festgestellt worden. Eine Übertragung auf den Menschen ist laut dem hessischen Umweltministerium unwahrscheinlich. Trotzdem sollten tote Wildvögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
dpa/lhe
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