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15.06.2009 | 13:46 | Verbraucherschutz  

Bundesrat ändert Tuberkuloseverordnung

Berlin - Mit der am Freitag (12. Juni 2009) beschlossenen Änderung der Tuberkuloseverordnung hat der Bundesrat einen wichtigen Schritt für den Verbraucherschutz unternommen.

Tuberkuloseverordnung
(c) proplanta
Der Deutsche Bauern­verband (DBV) unterstützt die damit verbundene Intensivierung der Organkontrollen am Schlachthof. Durch den effektiven Einsatz neuer Diagnostikmethoden können schneller Ergebnisse erzielt und genutzt werden.

Deutschland ist seit 1997 anerkannt frei von Rindertuberkulose. In den vergangenen Jahren haben diverse Mitgliedstaaten in der EU über ein Wiederaufflackern der Tuberkulose beim Rind berichtet. Auch Wildbestände spielen als Reservoir dieses Krankheitserregers eine Rolle. Nur wenn einem Verdacht rechtzeitig durch gründliche Untersuchung des Herkunfts­bestandes nachgegangen wird, kann eine unbemerkte Wiedereinschleppung der Rinder­tuberkulose in deutsche Bestände verhindert werden. Damit die Landwirte vor einer Ansteckung durch ihre Tiere geschützt werden, sind sie auf die Erkenntnisse der Schlachthofkontrollen dringend angewiesen. Für den Menschen besteht durch die Pasteurisierung der Milch keinerlei Gefahr einer Ansteckung. (DBV)
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