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21.01.2021 | 00:03 | Aviäre Influenza 

Dritter Vogelgrippe-Fall in Baden-Württemberg

Konstanz - In Baden-Württemberg ist der dritte Fall von Vogelgrippe bestätigt worden.

Vogelgrippe bei Wildvögeln
Dritter Vogelgrippe-Fall im Südwesten - Krähe in Radolfzell infiziert. (c) proplanta
Eine Krähe in Radolfzell wurde positiv auf H5N5 getestet, wie das Landratsamt Konstanz und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Mittwoch mitteilten.

Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Fall bestätigt. Das Risiko weiterer Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln im Land sei weiter als hoch einzustufen, hieß es vom Ministerium.

Am 11. Januar war der Erreger bereits bei einem toten Schwan am Seerhein in Konstanz nachgewiesen worden. Seitdem gilt für den gesamten Landkreis und für den benachbarten Bodenseekreis eine Stallpflicht für Geflügelhaltungen.

Halter wurden aufgerufen, jeden Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Bürger wurden gebeten, verendete oder kranke Wasser- und Greifvögel den Behörden zu melden, damit diese eingesammelt werden könnten.

Der erste Geflügelpest-Fall im Südwesten war Ende Dezember bei einem Mäusebussard im Schwarzwald-Baar-Kreis gemeldet worden. Der Nachweis hatte auch in dieser Region zu einer flächendeckenden Stallpflicht geführt.

Die Geflügelpest tritt seit Ende Oktober verstärkt in Deutschland auf. Es handelt sich um eine Infektionskrankheit, die von Zugvögeln oft über weite Strecken verbreitet wird. Besonders betroffen ist aktuell die Westküste von Schleswig-Holsteins mit Tausenden toten Vögeln.

Die Krankheit ist Experten zufolge für Menschen ungefährlich. Auch seien bisher keine Übertragungen auf andere Tiere wie Katzen oder Hunde festgestellt worden.
dpa/lsw
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