(c) proplanta Das Verbraucherschutzministerium begründete die Entscheidung am Dienstag in Düsseldorf mit der Seuchenentwicklung in der Wildpopulation.
Die Stallpflicht gilt für Legehennen, Masthühner, Puten, Enten, Gänse und anderes Geflügel. Betroffen sind sowohl herkömmliche und Bio-Betriebe als auch private Halter von Hausgeflügel. In Einzelfällen könnten die Kreise und kreisfreien Städte Ausnahmegenehmigungen erteilen, erläuterte das Ministerium in einer Mitteilung.
In einer Putenmastanlage im Kreis Soest waren am Wochenende mehr als 21.000 Tiere getötet worden, weil in einem der Ställe das hochansteckende Vogelgrippevirus H5N8 grassierte. Die Veterinäre untersuchen weiter, wie sich die in einem modernen Stall untergebrachten Puten infizieren konnten.
|
|