Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (c) proplanta
Die negativen Testergebnisse seien dann dem Schlachthof vorzulegen. Das sieht eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor. Die Verordnung gelte bundesweit bis zum 31. März 2015. Die Verbände der Geflügelwirtschaft hätten schon am Wochenende zugesichert, die Untersuchung sofort umzusetzen.
Danach müssen von einem Schlachthoftransport mindestens 60 Tiere auf das Vogelgrippevirus untersucht werden. Sei ein Tier befallen, gehe der Transport nicht in den Schlachthof. Die Proben dürfen nicht länger als sieben Tage vor der Schlachtung entnommen worden sein. Dies biete genügend Zeit, um Ergebnisse der Tests vorliegen zu haben, bevor der Transport zum Schlachthof gehe, erläuterte eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums am Montag in Berlin.
Enten und Gänse zeigen im Gegensatz zu Puten und Hühnern häufig kaum Anzeichen eines Befalls mit dem Vogelgrippevirus H5N8. Damit bestehe das Risiko, dass unerkannt infizierte Tiere zur Schlachtung gelangen.
Die Verordnung soll die Ausbreitung der vor allem für Hühnervögel gefährlichen Infektion eindämmen. Menschen sind nach bisherigen Erkenntnissen durch H5N8 nicht gefährdet. (dpa/lsw)