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24.12.2007 | 16:08 | Vogelgrippe 

Behörden kontrollieren 313 verdächtige Bauernhöfe nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Brandenburg

Potsdam - In dem Gebiet um den von der Vogelgrippe befallenen Geflügelhof in Altbensdorf (Potsdam-Mittelmark) hat es keine weiteren Verdachtsfälle gegeben. Alle bislang untersuchten Proben von Nutzgeflügel in den Ställen und von Wildgeflügel seien negativ gewesen, sagte am Sonnabend der Amtstierarzt des Landkreises, Hans-Georg Hurttig.

Gänse
(c) proplanta
Zugleich hat die Berliner Senatsgesundheitsverwaltung alle Bürger zu unveränderter Wachsamkeit aufgerufen. Es könne weiterhin nicht ausgeschlossen werden, dass heimische Wildvögel mit dem Virus infiziert sind. Daher sei es wichtig, dass beim Fund toter Wasser- oder Greifvögel die Feuerwehr oder die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks informiert wird, sagte gestern eine Sprecherin.

Am Freitag war, wie berichtet, der auch für Menschen gefährliche Virus H5N1 bei Geflügel auf einem privaten Hof in Altbensdorf amtlich bestätigt worden. Wie der Erreger dorthin gelangte, ist bislang ungeklärt. Laut Agrarministerium ist dies der zweite Vogelgrippe-Fall in diesem Jahr in Brandenburg.

Zuletzt war vor mehr als einer Woche in Altglobsow (Oberhavel) in einem Kleinbestand von elf Hühnern das Vogelgrippe-Virus H5N1 aufgetreten - und damit erstmals bei Nutzgeflügel in Brandenburg. Im Vorjahr gab es 21 Fälle - allerdings ausschließlich bei Wildvögeln. Von den Behörden in Potsdam-Mittelmark sowie des Nachbarkreises Havelland und der Stadt Brandenburg/H. sind laut Amtstierarzt Hans-Georg Hurttig bis Sonnabend 313 Höfe kontrolliert worden, die im Umkreis von drei (Sperrbezirk) sowie zehn Kilometern (Beobachtungsgebiet) um Altbensdorf liegen.

74 Proben seien gestern durch beauftragte Labors analysiert worden, alle waren negativ. Überraschend sei allerdings die relativ große Zahl privater Geflügelhalter gewesen, räumte der 1. Beigeordnete des Kreises, Christian Stein, ein. So seien in der kleineren Sperrzone 31 Halter gemeldet gewesen. Tatsächlich wurden in dem Gebiet 89 Halter mit etwa 1420 Tieren gezählt. Im Sperr- und Beobachtungsgebiet darf Geflügel nur in geschlossenen Ställen gehalten werden. Zudem müssen verendete oder erkrankte Tiere dem Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden.

Im Umkreis von 50 Kilometern um den Ausbruchsort der Seuche gilt eine Stallpflicht für Geflügel. Trotz dieser Einschränkungen rechnen die Direktvermarkter aus der Region mit keinen großen Einbußen. "Alle unsere Weihnachtsgänse sind schon geschlachtet", sagt Volker Rottstock. Auf seinem Bio-Landhof in Deutsch-Bork bei Beelitz habe er mehr als 200 Gänse für die Festtage großgezogen. Die Tiere seien alle vorbestellt gewesen und von den Kunden größtenteils schon abgeholt worden. "Zwei Wochen eher, und die Vogelgrippe wäre fatal fürs Weihnachtsgeschäft gewesen", sagt indes Manfred Kleinert vom Obstgut Marquardt in Satzkorn bei Potsdam. "Gänse und Enten, die wir von unseren Direktvermarktern bekommen, brauchen viel Freilauf. Werden sie eingesperrt, verlieren sie schnell an Gewicht", beschreibt Kleinert mögliche Negativfolgen der Stallpflicht, wie sie jetzt angeordnet wurde.

Die Gesundheitsverwaltung des Senats erinnert daran, dass die Haltung von Geflügel wie Hühnern, Enten, Gänsen oder Tauben beim Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt gemeldet werden muss. Dies sei notwendig, um den Behörden eine Krisenplanung im Seuchenfall zu ermöglichen. (dpa/PD)
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