Die Stallpflicht orientierte sich an den Flugrouten und Rastplätzen der ziehenden Wildvögel, diese Gebiete gelten als Risikoregionen. (c) proplanta
Das Geflügel dürfe wieder ins Freie, teilte die Kreisverwaltung am Donnerstag mit. Paderborn folgte damit als erster Kreis dem Landesumweltministerium, das den Kreisen diesen Schritt am Vortag freigestellt hatte.
Nach mehreren Vogelgrippe-Fällen war in einigen Bundesländern Ende vergangenen Jahres eine Stallpflicht verhängt worden. So sollte eine Übertragung des gefährlichen Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel verhindert werden. Auch in NRW wurden Risikoregionen ausgewiesen, in denen das Geflügel in den Ställen bleiben musste.
Die Stallpflicht orientierte sich an den Flugrouten und Rastplätzen der ziehenden Wildvögel, diese Gebiete gelten als Risikoregionen. In Nordrhein-Westfalen gibt es 24.000 Geflügelhalter mit 24 Millionen Tieren. Das Vogelgrippe-Virus H5N8 war in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und in den Niederlanden aufgetreten. Auch dort wurde die Stallpflicht inzwischen wieder aufgehoben. (dpa/lnw)