Um den Beständen die Entfernung der positiv getesteten Tiere wirtschaftlich zu erleichtern, erhalten die betroffenen Tierhalter - je nach Grad der Infektion, gestaffelte Beihilfen, teilte das
Agrarministerium in Hannover am Donnerstag mit. Pro Rind würden zwischen 200 und 400 Euro von der Tierseuchenkasse gezahlt.
Voraussetzung sei, dass die Betriebe bereits bis zum 31. Dezember 2014 alle betroffenen Rinder entfernt hätten. Zudem würde für Rinder in herpesfreien Betrieben auch im Jahr 2015 ein deutlich geringerer Tierseuchenkassenbeitrag erhoben. Ursprünglich sollte das Verbot bereits ab Ende des Jahres gelten, im Sinne der betroffenen Betriebe sei die Frist aber noch einmal verlängert worden.
Bereits ab 1. November dürfen infizierte Rinder nur noch im Stall gehalten und nicht mehr verkauft werden. 99 Prozent aller niedersächsischen Rinder - rund 2,1 Millionen Tiere - seien bereits herpesfrei und würden durch die Verordnung vor einer Infektion geschützt.
Die Erkrankung ist für Menschen ungefährlich, führt jedoch zu Leistungseinbußen bei den Tieren. Auch bei infizierten Tieren, die wieder genesen sind, kann die Krankheit immer wieder ausbrechen. In den vergangenen 25 Jahren habe Niedersachsen bereits 150 Millionen Euro für die Bekämpfung des Virus in den Rinderbeständen aufgewendet. (dpa/lni)