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09.06.2009 | 15:07 | Tierschutz 

Die EFSA fördert Alternativen zu Tierversuchen

Parma - Der Wissenschaftliche Ausschuss der EFSA unterstreicht die Bedeutung von Risikobewertungskonzepten im Bereich der Lebens- und Futtermittelsicherheit, die nicht nur die Verwendung von Versuchstieren und ihr Leiden auf ein Mindestmaß reduzieren, sondern letzten Endes auch zum Ersatz von Tierversuchen führen.

Tierversuche
(c) proplanta
Das veröffentlichte Gutachten beleuchtet den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf den Einsatz von Versuchstieren in verschiedenen Bereichen der Risikobewertungsaktivitäten der EFSA und umreißt Strategien, die dazu beitragen können, die Anzahl der benötigten Tierversuche zu verringern.

Das Gutachten betont, dass Tierversuche in Übereinstimmung mit Richtlinien der Europäischen Kommission, von EU-Agenturen oder anderen internationalen Organisationen wie der OECD durchgeführt werden sollten. Außerdem empfiehlt es einen Dialog zwischen der EFSA und der Europäischen Kommission zu der Frage, wie neue, validierte Versuchsmethoden am besten in bestehende Leitlinien im Sinne des Ersatzes, der Verringerung und Verfeinerung von Tierversuchen integriert werden können. Darüber hinaus betont das Gutachten die Bedeutung einer guten Kommunikation in diesem Bereich zwischen den verschiedenen Organisationen, die sich mit der Risikobewertung von chemischen Stoffen befassen.

„Dieses Gutachten ist eine gründliche Bestandsaufnahme der Leitprinzipien für die Verwendung von Tieren zu Versuchszwecken. Es bietet einen Überblick über die Möglichkeiten für den Ersatz, die Verringerung und die Verfeinerung von Tierversuchen in den verschiedenen Tätigkeitsbereichen der EFSA. Wir hoffen, dass es der EFSA bei der Weiterentwicklung eines vorbeugenden Tierschutzes in ihren Risikobewertungen auf der Grundlage fundierter wissenschaftlicher Grundsätze von Nutzen ist“, sagte Professor Vittorio Silano, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses der EFSA.

Die meisten Risikobewertungen, die von der EFSA durchgeführt werden, erfordern Versuchsdaten. Es ist zurzeit nicht möglich, alle notwendigen Daten und Informationen zur Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ohne ein gewisses Maß an Tierversuchen zu gewinnen.

Dieses Gutachten führt die international anerkannten alternativen Methoden für Tierversuche auf, die für verschiedene Arten von Untersuchungen im Rahmen von Risikobewertungen zur Verfügung stehen - z. B. Untersuchungen der akuten Toxizität, Hautreizung und Augenreizung - und empfiehlt deren Verwendung gemäß Gemeinschafsrecht. Für Bereiche, in denen alternative Methoden nicht alle erforderlichen Informationen liefern, wie z. B. Untersuchungen der Reproduktions- und Entwicklungstoxizität, beschreibt das Gutachten integrierte Versuchs- und Risikobewertungsstrategien, die dazu beitragen können, die Notwendigkeit von Tierversuchen zu verringern.

Das Gutachten schlägt auch vor, wie Tierschutzmaßnahmen besser bei der Arbeit der EFSA berücksichtigt werden könnten. Der Wissenschaftliche Ausschuss weist darauf hin, dass Antragsteller, die Dossiers bei der EFSA einreichen, in Übereinstimmung mit bestehenden EU-Rechtsvorschriften anerkannte alternative Methoden anstelle von Tierversuchen verwenden sollten, soweit dies möglich ist. Ferner betont das Gutachten, wie wichtig es ist, dass in den von der EFSA erstellten Leitlinien für Antragsteller ausführlich auf die Verwendung solcher Methoden eingegangen wird. Der Wissenschaftliche Ausschuss empfiehlt auch, dass bei der Durchführung von Risikobewertungen zunächst alle verfügbaren Daten geprüft werden sollten, bevor zusätzliche Tierversuche verlangt werden.

Dieses Gutachten steht im Einklang mit dem Bestreben der EFSA, den Tierschutz bei der Durchführung von Risikobewertungen weiter zu verbessern. Der Wissenschaftliche Ausschuss empfahl der EFSA, im Nachgang zu diesem Gutachten in drei Jahren die Fortschritte auf dem Gebiet der Alternativen zu Tierversuchen zu überprüfen. (efsa)
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