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23.11.2020 | 11:17 | Tierquälerei 

Prozesse wegen Schlachthof in Bad Iburg gehen weiter

Bad Iburg - Die strafrechtliche Aufarbeitung von Tierquälerei in einem Schlachthof in Bad Iburg geht weiter.

Tierquälerei Schlachthof Bad Iburg
Einige Schlachthöfe in Niedersachsen haben gegen den Tierschutz verstoßen, auch ein Betrieb in Bad Iburg. Tierschützer haben die Missstände mit einem sehr wirksamen Mittel nachgewiesen. (c) proplanta
Am Montag müssen sich drei weitere Fahrer von Viehtransportern in getrennten Prozessen am Amtsgericht der Stadt im Landkreis Osnabrück verantworten. Jedem von ihnen wird vorgeworfen, im August und September 2018 kranke oder verletzte Rinder zu dem Schlachthof gebracht zu haben. Die Tiere hätten nicht transportiert werden dürfen. Die Verletzungen seien den Fahrern bekannt gewesen.

Mit heimlichen Videoaufnahmen hatten Tierschützer 2018 die Missstände in dem Schlachtbetrieb aufgedeckt. Nach langen Ermittlungen der für Agrarsachen zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg läuft eine ganze Reihe von Verfahren. Ermittelt wurde gegen Landwirte, Transportfahrer, Transportunternehmer, Schlachthofmitarbeiter, Tierärzte und frühere Direktoren des Schlachthofes.

Ein Fahrer wurde im Oktober wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt. Der Richter sagte in dem Prozess, es scheine System gehabt zu haben, kranke Rinder gerade in diesen Schlachthof zu bringen. Die Tiere hätten eigentlich nicht verwertet werden dürfen. In dem Komplex sind schon vier rechtskräftige Strafbefehle verhängt worden. Der Schlachtbetrieb wurde geschlossen.

Versteckte Kameras haben sich für Tierschutzaktivisten als wirksame Waffe erwiesen. Tierschützer hatten neben Bad Iburg auch in drei weiteren niedersächsischen Schlachthöfen heimlich Videos mit mutmaßlichen Tierschutzverstößen gefilmt. Betroffen sind Betriebe in Oldenburg, Laatzen und Düdenbüttel bei Stade. Nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes wird bestraft, wer Wirbeltiere ohne Grund tötet oder ihnen Schmerzen zufügt. Die Strafen reichen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.
dpa/lni
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