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31.10.2012 | 08:05 | Tierschutzvorschriften 2013 

Schweinehalter aufgepasst - der 1. Januar 2013 rückt näher!

Stuttgart - Viele Tierschutzvorschriften, die bislang nur für neuere Betriebe gegolten haben, müssen ab 01. Januar 2013 auch in Altställen eingehalten werden, da bislang geltende Übergangsregelungen für Altbauten mit dem 31. Dezember 2012 ablaufen.

Schweinehaltung
(c) proplanta

Unter Altbauten versteht man alle Ställe, die vor dem 4. August 2006 genehmigt oder in Betrieb genommen wurden. Die BW agrar / BBZ berichtete bereits in mehreren Artikeln über die Tierschutzanforderungen, die ab 2013 zu berücksichtigen sind.

Viele Schweinehalter haben bereits Anstrengungen unternommen, um ihre Ställe rechtzeitig an die neuen Vorschriften anzupassen. Aber es gibt vermutlich auch eine Reihe von Betrieben, die vier Monate vor Ende der Übergangsfrist aus verschiedenen Gründen die Umstellung noch nicht abgeschlossen haben.

Die Einhaltung der nationalen Haltungsvorschriften für Schweine stellt sicher, dass der Betrieb weder fachrechtliche Sanktionen noch Kürzungen im Rahmen der Förderung nach dem Gemeinsamen Antrag (Cross Compliance) befürchten muss.

Den Betrieben wird deshalb dringend empfohlen, rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist bis Ende 2012 für die Einhaltung der Haltungsbestimmungen von Schweinen Sorge zu tragen.

Die beigefügte Checkliste soll Schweinehaltern helfen, in einer Selbstkontrolle zu prüfen, ob ihre Schweinhaltung die ab 01. Januar 2013 geltenden Bestimmungen erfüllt oder ob noch Anpassungsbedarf in ihren Stallungen besteht.

Bei Rückfragen oder Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige untere Verwaltungsbehörde (Landwirtschaftsamt oder Veterinäramt). (MLR-BW)


Checkliste für Zuchtsauenbetriebe (PDF)

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