11.02.2024 | 18:19 | Wolfsmanagement
Abschuss von Wölfin Gloria bleibt untersagtMünster - Die Wölfin „Gloria“ vom Niederrhein darf weiter nicht entnommen werden. |
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen „Gloria“ hält die durch diese Wölfin bedingten Schäden in der Weidetierhaltung für „vergleichsweise marginal“. (c) chphotography86 - fotolia.com Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wies am Freitag (9.2.) eine Beschwerde des Landkreises Wesel gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurück, das Mitte Januar einer Klage von Naturschutzverbänden gegen die vom Kreis Wesel erteilte Ausnahmegenehmigung stattgegeben und die Entnahme untersagt hatte.
Ähnlich wie bereits das Verwaltungsgericht begründete auch das Oberverwaltungsgericht jetzt sein Urteil damit, dass der Kreis Wesel nicht schlüssig dargelegt habe, dass durch „Gloria“ ernste landwirtschaftliche Schäden drohten. Darüber hinaus erwartet das Oberverwaltungsgericht bei einer Entnahme von „Gloria“ einen „endgültigen artenschutzrechtlichen Schaden“.
Der Zustand der lokalen Wolfspopulation würde sich massiv verschlechtern. Den wolfsbedingten Schäden in der heimischen Weidetierhaltung messen die Richter hingegen keine große Bedeutung bei: Weidetierrisse würden durch Entschädigungen kompensiert. Die damit einhergehende Belastung der Steuerzahler erscheine „vergleichsweise marginal“. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht anfechtbar.
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