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18.01.2011 | 12:14 | Umgang mit Wasserressourcen 

Anstoß für Wassermanagement im Einzugsgebiet

Bern - Damit verschiedene Herausforderungen im Umgang mit den Wasserressourcen bewältigt werden können, müssen die Gewässer integral im Einzugsgebiet bewirtschaftet werden.

Wassermanagement im Einzugsgebiet
Dies erfordert verstärkt eine Überwindung administrativer Grenzen. Wasser-Agenda 21 – ein Zusammenschluss wichtiger Akteure der Schweizer Wasserwirtschaft - und betroffene Bundesämter haben am 17. Januar 2011 ein Leitbild für die integrale Bewirtschaftung des Wassers im Einzugsgebiet herausgegeben.

Eine moderne Wasserwirtschaft orientiert sich an den natürlichen Grenzen des Wassers: am Einzugsgebiet. Dort sollen die verschiedenen Interessen und Ansprüche an Gewässer und Wasservorkommen aufeinander abgestimmt werden. Wichtig ist, dass die Schnittstellen zur Land- und Forstwirtschaft, zur Raumplanung sowie zu Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden. Das Leitbild Einzugsgebietsmanagement definiert die Grundprinzipien für eine gesamtheitliche Bewirtschaftung der Ressource Wasser.

Gemäß Wasser-Agenda 21 (siehe Kasten) sind der Druck auf die Wasserressourcen, die zunehmenden Interessenkonflikte und die Komplexität der Gewässersysteme eine große Herausforderung. Die sektoralen und oft kleinräumigen Strukturen der Wasserwirtschaft stoßen an ihre Grenzen. Für einen zukunftsgerichteten Umgang ist eine integrale Bewirtschaftung des Wassers auf der Ebene von Einzugsgebieten, ein so genanntes „Einzugsgebietsmanagement", unverzichtbar.

Dieser Ansatz, bei dem Gewässer und die zugehörigen Infrastrukturen im Rahmen ihrer Einzugsgebiete als Einheit betrachtet werden, erlaubt eine effiziente und Ziel gerichtete Wasserwirtschaft. Einzelne Kantone haben die Bewirtschaftung im Einzugsgebiet bereits in ihrer Gesetzgebung verankert und bei der Realisierung von Projekten Erfolge erzielt. So haben beispielsweise die Anliegerkantone der Birs (Jura, Bern, Solothurn und die beiden Basel) eine neue interkantonale Kommission für die integrale Bewirtschaftung des Einzugsgebiets dieses Flusses errichtet (IEM Birskommission).

Das von Wasser-Agenda 21 entwickelte und gemeinsam mit den betroffenen Bundesämtern (BAFU, BFE, BLW, ARE) herausgegebene Leitbild ist breit abgestützt. Die Herausgeber wollen mit dem in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch verfassten Dokument den Anstoß für eine moderne Gewässerbewirtschaftung geben, welche die Schutz- und Nutzungsinteressen gleichermaßen einbezieht.

Außerdem erlaubt dieser Ansatz eine optimale Wahrnehmung der neuen Aufgaben im Bereich der Gewässerrenaturierung und Sanierung der Wasserkraft, welche im Bundesgesetz über den Gewässerschutz verankert sind und am 1. Januar 2011 in Kraft getreten sind.


Wasser-Agenda 21

Wasser-Agenda 21 ist ein Zusammenschluss wichtiger Akteure der schweizerischen Wasserwirtschaft. Wasser-Agenda 21 setzt sich für eine Wasserwirtschaft ein, die sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung orientiert.

Die Mitglieder des Netzwerks sind:

- Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Bundesamt für Energie (BFE)
- Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU)
- Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs (Eawag)
- Pro Natura
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW)
- Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband (SWV)
- Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH)
- Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
- WWF Schweiz (bafu)
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