Dies erfordert verstärkt eine Überwindung administrativer
Grenzen. Wasser-Agenda 21 – ein Zusammenschluss wichtiger Akteure der Schweizer
Wasserwirtschaft - und betroffene Bundesämter haben am 17. Januar 2011 ein
Leitbild für die integrale Bewirtschaftung des Wassers im Einzugsgebiet
herausgegeben.
Eine moderne Wasserwirtschaft orientiert sich an den natürlichen Grenzen des
Wassers: am Einzugsgebiet. Dort sollen die verschiedenen Interessen und
Ansprüche an Gewässer und Wasservorkommen aufeinander abgestimmt werden.
Wichtig ist, dass die Schnittstellen zur Land- und Forstwirtschaft, zur
Raumplanung sowie zu Natur- und Landschaftsschutz berücksichtigt werden. Das
Leitbild Einzugsgebietsmanagement definiert die Grundprinzipien für eine
gesamtheitliche Bewirtschaftung der Ressource Wasser.
Gemäß Wasser-Agenda 21 (siehe Kasten) sind der Druck auf die Wasserressourcen,
die zunehmenden Interessenkonflikte und die Komplexität der Gewässersysteme
eine große Herausforderung. Die sektoralen und oft kleinräumigen Strukturen der
Wasserwirtschaft stoßen an ihre Grenzen. Für einen zukunftsgerichteten Umgang
ist eine integrale Bewirtschaftung des Wassers auf der Ebene von
Einzugsgebieten, ein so genanntes „Einzugsgebietsmanagement",
unverzichtbar.
Dieser Ansatz, bei dem Gewässer und die zugehörigen Infrastrukturen im Rahmen
ihrer Einzugsgebiete als Einheit betrachtet werden, erlaubt eine effiziente und
Ziel gerichtete Wasserwirtschaft. Einzelne Kantone haben die Bewirtschaftung im
Einzugsgebiet bereits in ihrer Gesetzgebung verankert und bei der Realisierung
von Projekten Erfolge erzielt. So haben beispielsweise die Anliegerkantone der
Birs (Jura, Bern, Solothurn und die beiden Basel) eine neue interkantonale
Kommission für die integrale Bewirtschaftung des Einzugsgebiets dieses Flusses
errichtet (IEM Birskommission).
Das von Wasser-Agenda 21 entwickelte und gemeinsam mit den betroffenen
Bundesämtern (BAFU, BFE, BLW, ARE) herausgegebene Leitbild ist breit
abgestützt. Die Herausgeber wollen mit dem in Deutsch, Französisch, Italienisch
und Englisch verfassten Dokument den Anstoß für eine moderne
Gewässerbewirtschaftung geben, welche die Schutz- und Nutzungsinteressen gleichermaßen
einbezieht.
Außerdem erlaubt dieser Ansatz eine optimale Wahrnehmung der neuen Aufgaben im
Bereich der Gewässerrenaturierung und Sanierung der Wasserkraft, welche im
Bundesgesetz über den Gewässerschutz verankert sind und am 1. Januar 2011 in
Kraft getreten sind.
Wasser-Agenda 21
Wasser-Agenda 21 ist ein Zusammenschluss wichtiger Akteure der schweizerischen
Wasserwirtschaft. Wasser-Agenda 21 setzt sich für eine Wasserwirtschaft ein,
die sich an den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung orientiert.
Die Mitglieder des Netzwerks sind:
- Bundesamt für Umwelt (BAFU)
- Bundesamt für Energie (BFE)
- Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU)
- Wasserforschungs-Institut des ETH-Bereichs (Eawag)
- Pro Natura
- Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfachs (SVGW)
- Schweizerischer Wasserwirtschaftsverband (SWV)
- Stiftung Praktischer Umweltschutz Schweiz (PUSCH)
- Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA)
-
WWF Schweiz (bafu)