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20.10.2009 | 20:31 | Küstenschutz 

Backhaus: Keine außergewöhnlichen Schäden an Küstenschutzanlagen nach Sturmflut

Schwerin - "Die Sturmflut vom 14. und 15. Oktober war für die Küstenschutzanlagen des Landes die erste Bewährungsprobe dieses Herbstes.

Backhaus: Keine außergewöhnlichen Schäden an Küstenschutzanlagen nach Sturmflut
Insbesondere im Oderhaff wurden die Deiche stark belastet. Hier traten die höchsten Wasserstände seit 150 Jahren auf. Die Sturmflut übertraf damit in diesen Gewässern das letzte schwere Sturmflutereignis von 1995 deutlich.  Mit einer einzigen Ausnahme haben die Deiche und Dünen der Sturmflut standgehalten. Nur der Deich bei der Ortschaft Usedom auf der Insel Usedom brach und es kam zur Überflutung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Bebaute Gebiete, die durch Küstenschutzanlagen des Landes gesichert werden, waren in keinem Fall gefährdet. Dies ist Ergebnis der umfangreichen Küstenschutzmaßnahmen, die das Land seit 1991 durchgeführt hat und für die bisher mehr als 270 Millionen Euro investiert wurden. Das war sehr gut angelegtes Geld, wie sich jetzt wieder herausgestellt hat", so der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus heute in Schwerin mit.

Insgesamt habe die Sturmflut nicht zu außergewöhnlichen Schäden an den Küstenschutzanlagen des Landes geführt. Die aufgetretenen Schäden können, so der Minister, mit den planmäßig verfügbaren Haushaltsmitteln beseitigt werden.

Zu direkten Schäden an den Küstenschutzanlagen kam es insbesondere an den Deichen am Kleinen Haff und am Achterwasser, mit deren Reparatur sofort begonnen wird. Die Kosten werden auf rund 100.000 Euro geschätzt.

Neben den direkten Schäden kam es an zahlreichen Küstenabschnitten zu erheblichen Abtragungen der Dünen. Nach ersten Schätzungen wurden rund 800.000 Kubikmeter Sand aus den Dünen und dem Strandbereich in das ufernahe Küstenvorfeld, insbesondere in die Buhnenfelder umgelagert. Die sofortige Wiederauffüllung dieser Sandmenge durch Sandvorspülungen ist aber nur an den Küstenabschnitten erforderlich, wo die Dünen nicht mehr die erforderliche Sicherheit gegen einen Durchbruch aufweisen. Dies ist gegenwärtig auf der Insel Rügen an den Küstenabschnitten Lobbe bis Thiessow und Göhren Süd der Fall. Hier werden ca. drei Millionen Euro für die sofortige Verstärkung der Dünen durch Sandvorspülungen investiert.

Backhaus: "Grundsätzlich gehören die Sandumlagerungen zum Wirkprinzip des an unserer Außenküste dominierenden Dünenschutzes und können nicht als direkter Schaden bewertet werden. Die Wiederauffüllung abgetragener Dünen gehört zu den regelmäßigen Küstenschutzarbeiten und ist unabhängig von Sturmfluten erforderlich, um die an vielen Küstenabschnitten vorherrschende Küstenrückgangstendenz auszugleichen Küstenschutz ist nach wie vor eine permanente Aufgabe für die wir jährlich 20 Millionen einsetzen." (PD)
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