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27.03.2015 | 10:03 | Klage 

Brüssel geht wegen Kohlekraftwerk Moorburg gegen Deutschland vor

Brüssel/Hamburg - Bei der Planung des Kohlekraftwerks Moorburg bei Hamburg ist der Umweltschutz aus EU-Sicht zu kurz gekommen.

EU-Kommission verklagt Deutschland
Geschützte Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge passierten den Standort auf ihrer Wanderung flussaufwärts. (c) goodstock - fotolia.com
Die EU-Kommission verklagt Deutschland deswegen vor dem Europäischen Gerichtshof, wie sie gestern in Brüssel mitteilte. Geschützte Fischarten wie Lachs, Flussneunauge oder Meerneunauge passierten den Standort auf ihrer Wanderung flussaufwärts. Die Wasserentnahme zur Kühlung des Kraftwerks sei schädlich für die Tiere.

Die EU-Gesetzgebung sieht vor, dass die Behörden bei der Planung größerer Bauvorhaben die Folgen für die Umwelt prüfen. Deutschland hat dies laut EU-Kommission nicht wie vorgeschrieben getan. Insbesondere hätten die Behörden nach anderen Kühlverfahren suchen müssen, die nicht zum Tod geschützter Tierarten führten.

Gegen die Bundesrepublik läuft bereits ein Verfahren wegen Verletzung europäischen Rechts. Die EU-Kommission moniert, Deutschland weigere sich, Alternativen zu prüfen. Deshalb zieht sie nun vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Kohlekraftwerk Moorburg hat nach über einem Jahr Test- und Probebetrieb erst Anfang des Monats offiziell den gewerblichen Betrieb aufgenommen. Umweltschützer kritisieren die Anlage, weil sie klimaschädliches Kohlendioxid (CO2) freisetzt. Laut Betreiber Vattenfall stößt sie dabei deutlich weniger CO2 aus als ein vergleichbares Kohlekraftwerk älterer Bauart. (dpa)
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