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04.08.2009 | 21:11 | REACH 

BUND: Bundesregierung vergibt Chance zum Schutz vor schädlichen Chemikalien

Berlin - Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) wirft der Bundesregierung vor, sich unzureichend für den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien einzusetzen.

Einkauf von Lebensmitteln
(c) proplanta
Zur gestern geendeten Frist hätten die EU-Mitgliedsstaaten lediglich 14 Stoffe für ein Verbot vorgeschlagen. Insgesamt steige die Zahl der als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe damit auf 29. Der BUND und andere Verbände haben hingegen eine Liste mit 484 schädlichen Chemikalien vorgelegt, die die offiziellen Kriterien der europäischen Chemikalienverordnung REACH für ein Verbot erfüllten (REACH steht für Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien). Die EU-Kommission und die Verbände schätzten, dass sogar zwischen ein- und zweitausend gefährliche Stoffe in Produkten eingesetzt würden. Dazu gehörten Fluorchemikalien, die in Produkten wie wasserabweisenden Outdoor-Textilien und antihaft-beschichtetem Kochgeschirr zu finden seien und im Verdacht stünden, Fortpflanzungsstörungen zu verursachen. Der BUND forderte die Bundesregierung auf, sich umgehend für ein Verbot dieser Stoffe einzusetzen.

Patricia Cameron, BUND-Expertin für Chemiepolitik: "Es werden noch immer Tausende gefährlicher Chemikalien in Alltagsprodukten verwendet, ohne dass die Verbraucher das Geringste davon ahnen. Es gibt zwar alternative Stoffe, die Menschen und Umwelt weniger belasten. Diese werden aber nicht eingesetzt, weil es keinen Handlungsdruck für die Industrie gibt, die Schadstoffe zu ersetzen. Die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Verbraucher vor gefährlichen Chemikalien zu schützen, und muss bis Februar 2010 deutlich mehr Stoffe für ein Verbot melden."

Dass der Einsatz von gefährlichen Chemikalien systematisch eingeschränkt oder verboten werden kann, ist durch die seit 2007 gültige europäische Chemikalienverordnung REACH möglich geworden. Stoffe, die als besonders besorgniserregend gelten, müssen von den europäischen Mitgliedsstaaten benannt werden, um unter REACH ein Verbotsverfahren zu durchlaufen. Das von Deutschland nominierte Di-isobutylphthalat (DiBP) zum Beispiel wirkte in Tierversuchen fruchtbarkeits- und entwicklungsschädigend. Es ist in Verpackungen enthalten und kann dadurch in Lebensmittel wie Reis, Backmischungen oder Semmelbrösel gelangen, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung festgestellt hat.

Nach der REACH-Verordnung sind Unternehmen verpflichtet, Verbrauchern Auskunft darüber zu geben, ob ein Produkt besorgniserregende Stoffe enthält. Hier finden Sie eine Musteranfrage sowie weitere Informationen zu REACH.

Eine Liste der gefährlichen Stoffe von BUND u. a. finden Sie hier. (bund)
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