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09.12.2008 | 11:38 | Jagd 

Empfehlungen des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Schwarzwildbejagung im Landesjagdbeirat vorgestellt

Stuttgart - Minister Peter Hauk fordert eine Intensivierung der Bejagung von Wildschweinen.

Wildschweine
(c) proplanta
"Die Schwarzwildproblematik in Baden-Württemberg ist derzeit ein großes Thema. Um weiteren Schaden zu vermeiden, muss die Jagd auf Wildschweine im Land intensiviert werden", sagte der Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Dienstag (9. Dezember) in Stuttgart.

Der Minister bezog sich auf ein Gespräch mit den Mitgliedern des Landesjagdbeirates, die er in der gestrigen Sitzung über aktuelle jagdpolitische Themen informierte. Der Landesjagdbeirat ist ein wichtiges Beratungsgremium zur Vorbereitung jagdpolitischer Entscheidungen und zur Diskussion jagdlicher Themen.

Einer der wichtigsten Tagesordnungspunkte der Sitzung war die Beratung über den Umgang mit den stark gestiegenen Schwarzwildbeständen im Land. Schon länger bewegen die Öffentlichkeit die zunehmend als 'Problem' erachteten Schwarzwildrotten und die von ihnen verursachten Schäden. Das Ministerium nehme die derzeitige Entwicklung mit Sorge zur Kenntnis und arbeite zusammen mit allen Beteiligten intensiv an der Lösung des Problems.

So wurde bei der Wildforschungsstelle des Landes (WFS) bereits im Frühjahr ein 'Modellprojekt Wildschadensmanagement' initiiert. Das gemeinsam mit den Bauernverbänden, dem Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer und dem Landesjagdverband getragene Projekt, wird aus Mitteln der Landesjagdabgabe gefördert. Es soll praxisgerechte Empfehlungen zu wildschadensvorbeugenden Jagdstrategien, zu landwirtschaftlichen Maßnahmen sowie zu Abwehrmaßnahmen und Schutzvorrichtungen erarbeiten.

Das Ministerium habe die nachgeordneten Behörden angewiesen, sich verstärkt dem Thema Schwarzwild-Management zuzuwenden. Die unteren Jagdbehörden sollen in Abstimmung mit der örtlichen Jägerschaft, den Landwirten, den Jagdrechtsinhabern und den betroffenen Fachbehörden Konzepte zur Herstellung angepasster Schwarzwildbestände erarbeiten und umsetzen.

"Nur durch eine effektive Schwarzwildbejagung ist es möglich die Gefährdungen und die Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere durch Wildschäden, möglichst zu vermeiden", erklärte Hauk.

Im Auftrag des Ministeriums wurde von der WFS im September ein 'Fachseminar zur Schwarzwildbewirtschaftung' durchgeführt. Wissenschaftler und Fachleute aus Deutschland, Österreich und der Schweiz informierten hierbei über die Hintergründe und Auswirkungen der derzeit auf großer Fläche stark zunehmenden Schwarzwildbestände.

Auf Grundlage der bei diesem Fachseminar gegebenen Hinweise wurde nun vom Ministerium eine Zehnpunkte-Empfehlung zur jagdlichen Regulierung der Schwarzwildbestände vorgestellt. Darin wird eine bessere revierübergreifende Zusammenarbeit unter den Jägern und eine intensive Bejagung aller Altersklassen bei den Schwarzkitteln empfohlen. Ebenso sollen gemeinsame, großflächige Bewegungsjagden die Schweine den Jägern vor die Gewehre treiben.

„Wir nehmen die Sorgen der Landwirte und der Bevölkerung ernst. Durch ein gutes Jagdmanagement können wir dafür sorgen, dass das Schwarzwild nicht zur Plage wird und in Baden-Württemberg zukünftig nicht als Problemwildart gilt,“ ergänzte Minister Hauk.

Es gehe jedoch nicht um Schädlingsbekämpfung, sondern darum, die nach Landesjagdgesetz erlaubten Möglichkeiten der Bejagung umfassend und effizient anzuwenden, um eine der intelligentesten Wildarten zu regulieren. „Wir können uns freuen, eine so urtümliche, interessante und zudem schmackhafte Wildart in Baden-Württemberg beherbergen zu können,“ so Peter Hauk.


Zusatzinformation:

Der Jagdbeirat der obersten Jagdbehörde besteht aus dem Minister und achtzehn weiteren Mitgliedern. Darunter vier Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jäger, je zwei Vertreter der Jagdgenossenschaften und der Gemeinden, sowie je einem Vertreter des Landesnaturschutzverbandes und des Landesbeirates für Tierschutz.

Die Mitglieder werden von der obersten Jagdbehörde gemäß den Vorgaben des Landesjagdgesetzes für die Dauer von sechs Jahren in das Gremium berufen. Der Landesjagdbeirat ist nach Paragraph 34 Landesjagdgesetz in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung sowie in allen wichtigen Einzelfragen anzuhören. (PD)
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