Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes (
17/6055) eingebracht. Danach sind Meeresgewässer in Zukunft so zu bewirtschaften, dass eine Verschlechterung ihres Zustands vermieden wird und ein guter Zustand erhalten oder spätestens bis zum 31. Dezember 2020 erreicht wird.
Weiterhin wird das Ziel formuliert, ”vom Menschen verursachte Einträge von Stoffen und Energie, einschließlich Lärm, in die Meeresgewässer schrittweise zu vermeiden und zu vermindern mit dem Ziel, nachteilige Auswirkungen auf Meeresökosysteme, die biologische Vielfalt, die menschliche Gesundheit und die zulässige Nutzung des Meeres auszuschließen“. Die bestehenden und künftigen Möglichkeiten der nachhaltigen Meeresnutzung müssten erhalten oder geschaffen werden. Die zuständigen Behörden sollen die Meeresgewässer bis zum 15. Juli 2012 bewerten. (hib/HLE)