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06.04.2020 | 13:29 | Luftreinhaltung 

Fahrverbots-Verfahren in NRW: Wie geht es weiter?

Düsseldorf - Die durch die Corona-Krise gesunkene Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid hat keine Auswirkungen auf die laufenden Verfahren zu drohenden Fahrverboten in Nordrhein-Westfalen.

Fahrverbots-Verfahren NRW
(c) proplanta
«Die Jahresmittelwerte müssen am Ende auch ohne die Monate mit niedrigen Corona-Werten eingehalten werden», sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), der Deutschen Presse-Agentur.

Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster läuft derzeit noch ein Schlichtungsgespräch zwischen dem Land, der DUH und der Stadt Wuppertal. Zu anderen Städten wie unter anderem Essen, Dortmund, Bielefeld oder Hagen müssen jetzt die beschlossenen Schlichtungsergebnisse mit den Messergebnissen verglichen werden, um den Erfolg bewerten zu können. Nach Angaben des Landesumweltamtes ist die Stickoxidbelastung derzeit wie an typischen Sonntagen.

Pkw-Fahrverbote - zumeist für ältere Dieselfahrzeuge - drohen, wenn an den Messstellen der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wird. Die Bezirksregierungen stellen Luftreinhaltepläne auf, um die Einhaltung der Höchstgrenzen zu erreichen. Der Deutschen Umwelthilfe gehen die angeordneten Maßnahmen oft nicht weit genug.
dpa/lnw
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