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18.01.2013 | 16:49 | Urteil 

Gericht verhängt Geldstrafe für Wolfsabschuss

Montabaur - Ob Wolf oder Hund - wegen tödlicher Schüsse auf einen Vierbeiner im Westerwald muss ein Jäger eine Geldstrafe von insgesamt 3.500 Euro zahlen.

Wolf
(c) proplanta
Der Mann aus dem Raum Köln habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er ein Wirbeltier ohne Grund getötet habe, urteilte das Amtsgericht Montabaur am Donnerstag. Dabei sei es unerheblich, ob es sich zweifelsfrei um einen Wolf oder einen Hund gehandelt habe, sagte Richter Jens Kaboth. Um diese Frage war auch vor Gericht gestritten worden.

Der 72-Jährige hatte am 20. April 2012 das Tier im Westerwald erschossen und sich später der Polizei gestellt. Er hatte den Vierbeiner nach eigener Aussage für einen wildernden Hund gehalten. Der Abschuss sorgte für große Empörung unter Naturschützern. Nach Expertenmeinung war es der erste Wolf im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit rund 120 Jahren.

Entsprechend zufrieden war der Naturschutzverband Nabu mit dem Richterspruch. «Das Urteil stellt klar, dass der Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt ist und als Straftatbestand geahndet werden muss», sagte Nabu-Wolfsexperte Markus Bathen. Auch die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) begrüßte das Urteil. «Diese Tat widerspricht allen Bemühungen von engagierten Naturschützern, Jägern und dem behördlichen Naturschutz in den vergangenen Jahrzehnten, die den Wolf in Rheinland-Pfalz wieder ansiedeln möchten», sagte sie laut Mitteilung.

Im Prozess war ein Streit darüber entbrannt, ob tatsächlich ein Wolf erschossen wurde. Mehrere Experten des Frankfurter Forschungsinstituts Senckenberg bejahten dies. Die aus dem Kadaver gewonnene DNA sei mit 50 Proben deutscher und italienischer Wölfe verglichen worden, sagte einer der Experten. Das Ergebnis: Das Tier hat den Genotyp W14 und gehört zu einer italienischen Wolf-Unterart.

Der Angeklagte habe nicht unbedingt mit einem Wolf in der Region rechnen müssen, hieß es in dem Urteil. Einen fahrlässigen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz sah das Gericht deshalb nicht. Der Jäger habe erklärt, keine Artikel über das kurz zuvor erstmals gesichtete Tier gelesen zu haben. «Das muss man ihnen glauben», sagte der Richter.

Auch nach Ansicht des Jagdmeisters des Westerwaldkreises, Bernd Schneider, habe der Jäger damals nicht mit einem Wolf rechnen können. Künftig könne mit diesem Argument aber niemand mehr einen solchen Abschuss rechtfertigen. Der Prozess mit seiner großen öffentlichen Wirkung dürfte die Menschen für das Thema Wolf sensibilisiert haben. «Jedes Schlechte hat auch sein Gutes», sagte Schneider, der in dem Prozess als Sachverständiger aufgetreten war, nach dem Urteil.

Verteidiger Christian Comes zeigte sich in seinem Plädoyer nicht davon überzeugt, dass es tatsächlich ein Wolf war. Ein Verhaltensbiologe, der auf Initiative der Verteidigung gehört worden war, bezweifelte ebenfalls die Echtheit des Wolfes. Zu diesem Schluss sei er nach der Analyse von Fotos gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 4.000 Euro sowie ein sechsmonatiges Jagdverbot gefordert. Staatsanwalt Ralf Tries sah in den Schüssen sowohl einen Verstoß gegen das Tierschutz- als auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Der Verteidiger hatte dagegen Freispruch gefordert. (dpa)
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