Wie das Verwaltungsgericht Dresden mitteilte, hat die Untere Jagdbehörde im Landkreis Bautzen den Antrag auf die Tötung eines Tieres aus dem Rosenthaler Rudel bis zur Entscheidung des Gerichts ausgesetzt.
«Wir prüfen nun, ob die Abschussgenehmigung zu Recht erteilt wurde», sagte eine Sprecherin am Freitag. Mit einer Entscheidung rechne sie nicht vor kommender Woche.
Die vorläufige Gnadenfrist für den Lausitzer Wolf haben unter anderem Grüne Liga Sachsen und der Verein Wolfsschutz-Deutschland erwirkt. Sie beauftragten die Rechtsanwaltskanzlei Baumann aufgrund von Unklarheiten im Genehmigungsverfahren einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Nach Ansicht der Kanzlei ist eine Abschussgenehmigung für einen Wolf unter anderem aufgrund bestehender Alternativen wie Vergrämung und Prävention mit dem europäischen Naturschutzrecht unvereinbar. Naturschutzrichtlinien verlangten, dass sämtliche Alternativen vorab ausgeschöpft würden.
Diese Kritik teilen weitere Naturschutzorganisationen. Der NABU führte an, dass zum Beispiel keine Herdenschutzhunde eingesetzt worden sind. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen sagte zudem: «In Zeiten von genetischen Proben und Peilsendern als bewährte Mittel zur
Überwachung von Wölfen mutet das Vorgehen Sachsens wie eine mittelalterliche Wolfsjagd an.»
Ganz praktischen Wolfsschutz betreiben dagegen Bettina Jung, Bundesvorsitzende der Tierschutzpartei «Ethia» und andere Freiweillige seit Montag. In Morgen- und Abenddämmerung bewachen sie
Weiden rund um Laske östlich von Kamenz, um die Schafe vor weiteren Attacken der Wölfe zu schützen. Das Rosenthaler Rudel war in den vergangenen Monaten bereits mehrfach durch Übergriffe auf Schafsherden aufgefallen.
Jung führt diese Attacken auf mangelhaften
Herdenschutz zurück. Sie fordert von den Schäfern Weidemanagement, intakte Zäune und Herdenschutzhunde, von den Politkern Vergrämung durch Gummigeschosse statt Abschuss. «Es wird niemals klappen, ein Einzeltier zu schießen, um die anderen zu verschrecken. Wölfe müssen lernen, dass für sie in Herdennähe Schmerz und Gefahr droht - und zwar durch Gummigeschosse», sagte sie.
Das Sächsische Umweltministerium (SMUL) hat dagegen erklärt, dass bei den Wolfsübergriffen, die die Entscheidung auslösten, die «Herden vernünftig umzäunt» und durch stromführende Elektrozäunen und darüber befestigtem Flatterband geschützt gewesen seien.
Das Ministerium hatte nach den jüngsten Angriffen des Wolfs auf eine Schafherde am 27. Oktober nach wiederholten Forderungen aus dem Landkreis Bautzen die
Jagd auf das Rosenthaler Rudel zugestimmt - allerdings unter strengen Auflagen. So sollte die Abschusserlaubnis zum Beispiel nur bis Ende November gelten. Doch nun beschäftigt der Vierbeiner erst einmal das Verwaltungsgericht - solange herrscht
Schonzeit für den Wolf.
Wolfsichtungen