Sie gelten für die nach europäischem Naturschutzrecht ausgewiesenen Natura-2000-Gebiete sowie für die Vorkommen der etwa 200 europäisch geschützten Arten.
„Mit diesen neuen Vorschriften sichern wir die Lebensräume vieler seltener Tier- und Pflanzenarten, und tragen so zum Erhalt der Biologischen Vielfalt in unserem Land bei“, erläutert Umweltminister Eckhard Uhlenberg. „Zudem haben wir die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfverfahren für Bauprojekte vereinfacht und vereinheitlicht. Bedanken möchte ich mich in diesem Zusammenhang besonders bei den Naturschutz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsverbänden. Sie haben uns in vielen konstruktiven Gesprächen wichtige Hinweise und Anmerkungen zur Umsetzung der neuen Vorschriften gegeben.“
Bisher gab es für Verträglichkeitsprüfungen zu Bauvorhaben in Natura-2000-Gebieten sowie für Artenschutzprüfungen keine einheitlichen Regelungen. Um diese Prüfungen zu vereinheitlichen, langwierige Verfahren zu vermeiden und Bürokratie abzubauen, hat das Umweltministerium deshalb ein einfaches Prüfschema entwickelt. „Planungsbüros, Architekten oder Bauherren bekommen mit den neuen Verwaltungsvorschriften Planungs- und Rechtssicherheit“, so Uhlenberg. „Durch die Einführung einer Bagatellklausel kann bei kleineren Bauprojekten auf aufwendige Prüfungen sogar völlig verzichtet werden.“
Verwaltungsvorschrift zum Artenschutz "Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren" (PDF, 251 KB) laden:
http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/artenschutz_100413.pdfVerwaltungsvorschrift zum Habitatschutz "Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinien 92/43/EWG (FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Habitatschutz" (PDF, 320 KB) laden:
http://www.umwelt.nrw.de/naturschutz/pdf/artenschutz_100413.pdf (PD)