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14.10.2023 | 13:55 | Wolfsmanagement 
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Problemwölfin aus Thüringen tot

Erfurt - Die Pläne für vereinfachte Abschüsse von Weidetiere attackierenden Wölfen haben in Thüringen gemischte Reaktionen hervorgerufen.

Wölfe in Thüringen
In Thüringen gibt es vergleichsweise wenige Wölfe, aber das Thema bewegt viele - vor allem, wenn die Beutegreifer Schafe, oder auch Fohlen attackieren. Dass solche Wölfe künftig leichter geschossenen werden können, stößt zumindest grundsätzlich nicht auf Kritik. (c) proplanta
Das Umweltministerium begrüßte die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) grundsätzlich. Im Einzelnen müssten diese aber noch geprüft werden, teilte ein Ministeriumssprecher mit.

So fehlten klare Vorgaben, etwa bei der Ausweisung von besonders von Wolfsrissen betroffenen Gebieten. Bis zur Umweltministerkonferenz im November sollten sich Bund und Länder auf klare Vorgaben einigen. «Die Rechtsgrundlage für eine Entnahme muss eindeutig geklärt sein», sagte der Sprecher des Umweltministeriums.

Ohrdrufer «Problemwölfin» tot



Im Vergleich zu anderen Bundesländern gebe es nur sehr wenige Wölfe in Thüringen, betonte der Sprecher weiter. Und: «Die eindeutig als «Problemwölfin» identifizierte Ohrdrufer Wölfin lebt nicht mehr.» Damit bestätigte das Ministerium eine Vermutung von Experten, wonach die Wölfin schon allein wegen höheren Alters inzwischen gestorben sei. Die Wölfin bei Ohrdruf hatte gelernt, auch hohe Zäune zu überwinden, um Herdentiere zu reißen.

Auf solche «Problemwölfe» zielen Lemkes Pläne ab. Konkret sehen diese vor, dass Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Rissen durch Wölfe festlegen. Hat ein Wolf hier zumutbare Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden und ein Weidetier gerissen, soll auf ihn per Ausnahmegenehmigung 21 Tage lang geschossen werden dürfen - und zwar im Umkreis von 1.000 Metern um die Weide. Anders als bisher soll nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden müssen, um den Wolf eindeutig zu identifizieren.

Jäger wollen EU-weiten Schutzstatus ändern



Der Geschäftsführer des Landesjagdverbands Thüringen, Frank Herrmann, würdigte, dass es immerhin Bewegung beim Thema Wolf gebe. Dem Wolf könne ohne gewisse Regularien nicht unbegrenzt Lebensraum zur Verfügung gestellt werden.

«Sonst führt das unweigerlich zu Konflikten, egal ob mit der Landwirtschaft oder perspektivisch für den Tourismus, oder sogar Waldschulen und -kindergärten», sagte Herrmann. Er forderte, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzen sollte, den EU weit geltenden speziellen Schutzstatus des Wolfs zu ändern.

«Wir finden es gut, dass Wölfe nicht pauschal getötet werden dürfen», begrüßte dagegen Silvester Tamás, Wolf-Experte des Nabu Thüringen, Lemkes Vorstoß. «Das hätte ein wildes Abschießen von Wölfen bedeutet.» Die Naturschützer des Nabu forderten aber, dass es bundesweit einheitliche Lösung für die Unterstützung der Weidetierhalter gefunden wird.

Häufig sei nur ein unzureichender Schutz von Schafen und Ziegen vorhanden, wenn es zu Wolfsrissen komme. Thüringen unterstützt Weidetierhalter etwa bei der Anschaffung von speziellen Schutzzäunen.

In Thüringen umfasst die Wolfspopulation nach Einschätzung des Kompetenzzentrums Wolf, Biber, Luchs derzeit etwa zehn der streng geschützten Tiere. Neben dem Territorium im Gebiet Ohrdruf leben sie auch bei Ilfeld (Landkreis Nordhausen), Zella/Rhön (Wartburgkreis) und Neuhaus am Rennweg (Landkreis Sonneberg).
dpa/th
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Kommentare 
Arnold Krämer schrieb am 15.10.2023 15:22 Uhrzustimmen(15) widersprechen(2)
Der Wolf ist nicht vom Aussterben bedroht. Sein Schutzstatus ist völlig überhöht. Es wird höchste Zeit, diesen zu ändern.
Auch dies Themengebiet ist ein Beispiel, warum immer mehr Bürger an diesem Staat und ihren Politikern verzweifeln, aber mehr und mehr den Mut haben, "alternativ" das Kreuzchen bei Wahlen zu setzen.
maximilian schrieb am 14.10.2023 16:50 Uhrzustimmen(5) widersprechen(23)
Die Pläne von Frau Lemke zeigen Verhältnismäßigkeit und Augenmaß.
Das ist im Vergleich zu den blutrünstigen Vorschlägen aus der Landwirtschaft geradezu wohltuend. Die Abschussanordnungen in den Bundesländern scheiterten regelmäßig vor Verwaltungsgerichten nicht, weil sie unzulässig gewesen wären, sondern weil sie verwaltungsrechtlich rechtswidrig gewesen waren.
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