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08.02.2022 | 15:52 | Abschußgenehmigung 

Rechtsstreit um Wolfsabschuss in Bayern geht weiter

München - Der Streit um die Abschussgenehmigung für einen Wolf im südöstlichen Oberbayern beschäftigt weiter die Gerichte.

Wolfsabschuss
Eigentlich sind Wölfe streng geschützte Tiere. Doch ein Tier erhitzt seit Wochen die Gemüter in Oberbayern. Nun müssen bereits zum zweiten Mal Richter darüber entscheiden. (c) proplanta
Mittlerweile liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof München. Wann darüber entschieden werde, sei offen, sagte ein Sprecher auf Anfrage.

Die Regierung von Oberbayern hatte im Januar per Allgemeinverfügung den Abschuss des männlichen Wolfs mit dem Gen-Code GW2425m zugelassen - mit der Begründung, eine Gefährdung von Menschen sei nicht ausgeschlossen.

Das Verwaltungsgericht München entschied jedoch auf Eilanträge von Naturschützern hin, dass der Abschuss voraussichtlich rechtswidrig wäre. Aus keinem der bisher bekannten Vorfälle sei ersichtlich, dass sich der Wolf Menschen in nicht arttypischer Weise genähert hätte.

Der Bund Naturschutz (BN) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) hatten sich gegen den Abschuss gewandt. Gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts wiederum legte die Regierung von Oberbayern Beschwerde ein, sie will den Wolf weiter schießen lassen. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs darf der Wolf aber nicht getötet werden.

Während vor Gericht gestritten wird, scheint das Tier, das der Alpenpopulation zugerechnet wird, schon über alle Berge zu sein. Der Wolf hatte in den Landkreisen Rosenheim, Traunstein und Berchtesgadener Land vom 13. Dezember bis 19. Dezember vergangenen Jahres mehrfach in der Nähe von Siedlungen Tiere gerissen - seitdem aber fehlt von ihm jede Spur. Wölfe sind streng geschützt. Zuletzt war in Bayern ein Wolf 1882 im Fichtelgebirge getötet worden.
dpa/lby
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