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10.02.2010 | 16:26 | Gewässerschutz 

Rückzug der Volksinitiative "Lebendiges Wasser" - wie weiter?

Bern - Der Schweizerische Fischerei-Verband (SFV) hat mit Bekanntmachung per 2. Februar 2010 die Volksinitiative "Lebendiges Wasser“ bedingt zurückgezogen.

Rückzug der Volksinitiative Lebendiges Wasser - wie weiter?

Dies geschah zu Gunsten des von den Räten am 11. Dezember 2009 angenommenen indirekten Gegenvorschlags "Schutz und Nutzung der Gewässer". Dieser fördert die Revitalisierungen der Gewässer und reduziert die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung stark.

Der Gegenvorschlag, welcher Änderungen des Gewässerschutz-, des Wasserbau- und des Energiegesetzes sowie des Gesetzes über das bäuerliche Bodenrecht umfasst, unterliegt bis zum 13. Mai 2010 dem Referendum


Ein guter Kompromiss

Für den Bundesrat ist der Gegenvorschlag ein guter Kompromiss zwischen Umweltanliegen, wirtschaftlichen und sozialen Aspekten.

  • Verbaute Gewässer sollen wieder zu naturnahen Lebensräumen werden.
  • Wesentliche negative Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt (Schwall/Sunk, unterbrochene Durchgängigkeit, gestörter Geschiebehaushalt) sollen innert 20 Jahren beseitigt werden.
  • Gleichzeitig sollen auch die Wasserkraftnutzung und Interessen der Landwirtschaft angemessen berücksichtigt werden.


Der Handlungsbedarf ist groß

  • Im Mittelland sind rund 40% der Fließgewässer in einem schlechten Zustand, im Siedlungsgebiet über 80%.
  • Mehr als 90% aller nutzbaren Gewässer dienen der Energiegewinnung.


Kantone sollen planen

Die Revitalisierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer und des Erholungsnutzens sollen von den Kantonen strategisch geplant und vom Bund wirkungsorientiert finanziert werden.

Die baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der negativen Auswirkungen von Schwall/Sunk, sowie die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fischgängigkeit und eines gestörten Geschiebehaushalts sollen von den Kantonen geplant und von den Kraftwerken umgesetzt werden. Diese Planungen werden vom Bund unterstützt, während die damit verbundenen Investitionen durch eine Abgabe auf das Hochspannungsnetz finanziert werden.

Von einer Wiederherstellung funktionierender Gewässerlebensräume profitieren in erster Linie die Biodiversität in und entlang der Gewässer sowie die Bevölkerung (Naherholung und Tourismus). Die Gewässer werden aber auch für die kommenden Herausforderungen wie z.B. den Klimawandel gestärkt.  Diese Maßnahmen sind für die Gewässer so bedeutend wie der Bau der Kläranlagen in den vergangenen Jahrzehnten.


Nächste Schritte:

Falls die Referendumsfrist ungenutzt verstreicht:

  • Erarbeitung der entsprechenden Verordnungsänderungen durch das BAFU und Anhörung der betroffenen Kreise vor dem Sommer 2010
  • Bundesratsbeschluss bis Ende 2010
  • Inkrafttreten in 2011 (BAFU)
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