Im
Schnitt habe der Ertragsverlust von beteiligten Betrieben in Nordniedersachsen 2019 bei rund 50 Prozent gelegen, fasst Julia Delingat vom Landesbetrieb für
Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) die Ergebnisse zusammen.
Das Pilotprojekt, mit dem Einbußen auf Grünland in Vogelschutzgebieten erfasst und ausgeglichen werden sollen, hatten der NLWKN und die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen vor einem Jahr gestartet.
Bei dem ersten Test waren Flächen im Rheiderland und in der Wesermarsch - Rastgebiete für besonders geschützte Bläss- und Nonnengänse - begutachtet worden. Eine Vergrämung oder
Bejagung der Tiere innerhalb der Vogelschutzgebiete ist in der Regel nicht erlaubt, wie Delingat in Großefehn (Landkreis Aurich) erklärte.
Bei 17 von 23 Betrieben wurde wegen großer Gänse-Ansammlungen Ausgleich etwa für Ersatzfutter angeboten. Rund 33.000 Euro wurden insgesamt ausgezahlt. «Es handelt sich dabei um freiwillige Zahlungen des Landes Niedersachsen», so Delingat.
Landwirt Klaus Borde im Rheiderland begrüßt das Projekt. «Wir hoffen, dass das praktikabel ist und gut läuft und man das dann auch außerhalb der Kulissen anbietet», also außerhalb von Vogelschutzgebieten. «Nichts wäre gerechter, als den Schaden überall gleich zu entschädigen - nach tatsächlichem Aufkommen und nicht nach festgelegten Prämien.»
Die Lage hat sich dem Landwirt zufolge extrem zugespitzt: «Bei uns ist das größte Problem geworden, dass sich die Rastdauer der Nonnengänse verlängert hat. Wir haben teilweise noch große Trupps bis Mitte Mai. Vor über 20 Jahren waren die Gänse Mitte März weg.» Den Gänsen sind im Osten durch Wegfall von Landwirtschaft Zwischenstopps verloren gegangen, sagt auch Delingat vom NLWKN. Die Tiere müssten sich daher an der Nordseeküste mehr Energiereserven anfressen für den Weg in die Arktis. In manchen Gebieten nehme zudem die Zahl der rastenden Nonnengänse zu.
Das Pilotprojekt wird laut NLWKN 2020 fortgesetzt. Landwirte im Rheiderland und der Wesermarsch können bis Ende April Schäden melden. Mit Zollstock und Styroporplatte wird die Wuchshöhe dann erfasst und mit Gebieten verglichen, die nicht von Gänsen beäst wurden. So lasse sich der tatsächliche Ertragsverlust abschätzen und damit die Kosten für Ersatzfutter sowie eine Pauschale für zusätzliche Nachsaat- und Pflegemaßnahmen errechnen.
2019 fielen die Schäden laut Delingat sehr unterschiedlich aus: «Auf manchen Flächen war keinerlei Ertragsverlust durch die Gänse nachweisbar, da Rastereignisse aus dem Winter offenbar vor der ersten
Mahd durch zwischenzeitliches Pflanzenwachstum ausgeglichen werden konnten.»
Nicht überall sind Schäden auf Grünland das Problem. «Zum Beispiel im Raum Norden-Norddeich: Dort liegen sehr viele Ackerflächen im Vogelschutzgebiet und da sind natürlich die Schäden auf Ackerflächen größer», so Delingat. Für außerordentliche Ertragseinbußen bei Äckern stehen seit 2011 Fördermittel zur Verfügung. Pro Jahr können dabei Schadenssummen von bis zu 50.000 Euro pro
Betrieb finanziert werden.