Eine Zivilkammer verhandelt über die Klage mehrerer Waldbesitzer, die sich dagegen wehren, dass die zwölfköpfige Herde durch ihre Privatwälder streicht und dort in großem Stil Buchenrinde abknabbert. (c) proplanta
Eine Zivilkammer verhandelt über die Klage mehrerer Waldbesitzer, die sich dagegen wehren, dass die zwölfköpfige Herde durch ihre Privatwälder streicht und dort in großem Stil Buchenrinde abknabbert. Die Kläger wollen erreichen, dass der für das Freisetzungsprojekt verantwortliche Verein die Tiere wieder einsperrt. Der Verein argumentiert dagegen, dass die vor zwei Jahren freigesetzten Tiere mittlerweile «herrenlos» seien. Das Land Nordrhein-Westfalen will einen Fonds schaffen, aus dem die Waldbesitzer entschädigt werden. Die Kläger betonen aber, es gehe ihnen nicht um Entschädigung, sondern darum, dass keine Schäden mehr entstehen. Ob die Kammer schon ein Urteil sprechen wird, ist unklar. Im Februar hatte ein Kläger vor einer anderen Kammer desselben Gerichts einen Eilantrag zurückgezogen, dass die Herde wieder eingezäunt werden müsse. Die Gründe für den Rückzug waren formaler Art. (dpa/lnw)