Dies betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till
Backhaus heute anlässlich der Übertragung von 107 ha Fläche im Gebiet Lieper Burg (Landkreis Bad Doberan) von der BVVG an den
NABU Mecklenburg-Vorpommern.
Die heutige Flächenübertragung basiert auf der im Jahre 2.000 gefundenen Regelung des Ausgleichleistungsgesetzes.
Mit der Übertragung von Flächen an die Länder beziehungsweise an Naturschutzträger berücksichtigt der Bund die Notwendigkeit, bei Flächen, die einer besonderen und sensiblen Behandlung bedürfen, vom allgemeinen Privatisierungsauftrag abzusehen.
Die Länder als Empfänger der Flächen können die damit einhergehenden Verpflichtungen selbst wahr nehmen oder geeignete Naturschutzträger benennen, die ein Interesse an der Übernahme der Flächen und damit auch an den Lasten und Verpflichtungen bekundet haben.
"In Mecklenburg-Vorpommern haben wir uns darauf verständigt, geeignete Naturschutzträger als Flächenempfänger zu benennen, um die Lasten und Verantwortungen auf möglichst viele verlässliche Schultern zu verteilen, das bei den Trägern vorhandene Potenzial hinsichtlich Fachwissen, Organisationsstrukturen und finanziellen Möglichkeiten zu nutzen und damit auch das ehrenamtliche Engagement zu stärken", erklärt Umweltminister Backhaus.
Seit Beginn der Flächenübertragungen im Jahre 2002 sind in Mecklenburg-Vorpommern inzwischen mehr als 10.000 ha Naturschutzflächen der BVVG an berechtigte Empfänger übertragen worden. Davon etwa 6.400 ha an das Land M-V, etwa 900 ha an die LandesstiftungUmwelt und Natur M-V und etwa 3.100 ha an weitere Naturschutzträger.
Die Übertragung weiterer etwa 9.000 ha BVVG-Flächen ist innerhalb der nächsten Jahre noch zu realisieren.
Durch die Übertragung an gemeinnützige Naturschutzorganisationen werden die Schutzziele in den jeweiligen Gebieten gestärkt. Der Minister knüpft an die Flächenübertragung die Erwartung, dass die jeweiligen Träger mit anderen Akteuren in diesem Gebiet kooperativ zusammenarbeiten.
Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus verweist auf die guten Erfahrungen, die in Mecklenburg-Vorpommern mit der Übertragung von Naturschutzflächen gesammelt wurden.
Die Übertragung von sensiblen Flächen an die öffentliche Land beziehungsweise gemeinnützige Träger sei ein Garant für einen verantwortungsvollen Umgang im Interesse des Gemeinwohls und des Schutzes der Umwelt.
"Deshalb erwarte ich von der neuen Bundesregierung, dass sie keine Gewässerflächen privatisiert, die von hohem Wert für die Allgemeinheit, für den Schutz der Umwelt und Natur und der touristischen und wirtschaftlichen Entwicklung in der jeweiligen Region sind. Eine unentgeltliche Übertragung solcher Gewässer an die Länder, ähnlich wie beim Nationalen Naturerbe, wäre eine sinnvolle Alternative im Interesse der Umwelt und der Bürger", so Backhaus. (PD)