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04.10.2007 | 17:32 | Ökoenergie  

Umweltpolitiker der Koalition für Ökoenergie-Pflicht beim Heizen

Berlin - Die Umweltpolitiker der Koalition sind sich grundsätzlich einig, für Heizanlagen in Wohngebäuden einen Mindestanteil von Öko-Energien vorzuschreiben.

Ökoenergie-Pflicht
(c) proplanta
Bei Solarwärme soll dieser Anteil nach dem Willen von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) 15 Prozent in Neubauten und 10 Prozent bei Sanierungen bestehender Gebäude ausmachen, ist in dem der Deutschen Presse- Agentur dpa jetzt vorliegenden Vorentwurf des Ministeriums für die Gesetzgebung geplant. Für Biomasse wie Holzpellets sowie Erdwärme und Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen ist sogar ein Anteil von mindestens 75 Prozent vorgesehen. Ausweichmöglichkeiten sind möglich. Bei Nicht- Einhaltung wird mit bis zu 500 000 Euro Bußgeld gedroht.

Die Anlageförderung soll auf insgesamt 350 Millionen Euro ausgebaut werden. Gabriels Vorlage kursiert derzeit zur Vorabstimmung in den Ministerien. Sie soll in das große Klimaschutz-Gesetzespaket eingehen, das das Bundeskabinett vor Wochen in seiner Klausur in Meseberg bei Berlin im Grundsatz vereinbart hatte. Während Gabriels Vorschläge von der Deutschen Energie-Agentur dena kritisiert wurden, erhielten sie Unterstützung von der Vizevorsitzenden der Unions- Fraktion, Katherina Reiche.

Reiche nannte im dpa-Gespräch für die Öko-Energie zwar keine konkreten Pflichtanteile, bestätigte jedoch die Linie im Grundsatz: «Für Neubauten und grundlegende Sanierungen der Heizungen von großen Gebäuden wollen wir eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien einführen.» Ein ähnliches Wärmegesetz hatte am Dienstag bereits die CDU-geführte Landesregierung von Baden-Württemberg beschlossen. Hier ist von 2008 an ein 20-prozentiger Öko-Pflichtanteil vorgesehen.

Durch die Nutzungspflicht dürfe aber niemand überfordert werden, verlangte Reiche. «Wir wollen sie sozialverträglich gestalten. Wenn es trotz Förderung ökologisch und ökonomisch keinen Sinn macht, auf erneuerbare Energien zu setzen, müssen Alternativen möglich sein», erklärte sie. «Deshalb soll es ersatzweise auch möglich sein, die Nutzungspflicht durch eine Übererfüllung der jeweils geltenden Energieeffizienz-Mindestanforderungen, die Nutzung von Kraft-Wärme- Koppelung, den Anschluss an ein Wärmenetz oder einen biogenen Mindestanteil am bisher genutzten Brennstoff zu erfüllen.» Dies sieht Gabriels Gesetzentwurf bereits weitgehend vor. Die Nutzungspflicht sei neben der Aufstockung des Marktanreizprogramms Teil einer Doppelstrategie.

Die dem Bund zuarbeitende Energie-Agentur kritisierte die Nutzungspflicht. Sinnvoll sei, Mindeststandards für die Energieeffizienz festzuschreiben, forderte dena-Chef Stephan Kohler in der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag). «Der Staat kann mir als Hauseigentümer Standards vorgeben, wie viel Energie ich in meinem Haus einsparen soll. Aber wie ich das mache, ob mit Dämmung, innovativer Haustechnik oder regenerativen Energien, das sollte er doch, bitte schön, mir überlassen.» (dpa)
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