Im Streit über die Tötung zweier Wölfe in der Rhön hat ein Gericht die Abschusserlaubnis endgültig außer Kraft gesetzt. Die erteilte Genehmigung erklärte es für rechtswidrig. (c) Bergringfoto - fotolia.com
Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe seien zwar im hessisch-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich. Es lasse sich jedoch derzeit auf der Grundlage der von den Behörden getroffenen Feststellungen allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe dabei einen zumindest grundlegenden Herdenschutz überwunden hätten, zum Beispiel in Form einer Einzäunung der Weidetiere.
Für die übrigen Fälle sei es jedenfalls nach derzeitigem gerichtlichen Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt hätten, Beute zu machen, weil ihnen die Weidetiere schutzlos ausgeliefert gewesen seien. Dass das Wolfspaar sein Jagdverhalten angepasst und auf zumindest mit Grundschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere ausgerichtet habe, sei zumindest aktuell nicht feststellbar, argumentierten die Kasseler Richter.
Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hatte am 26. Oktober eine Ausnahmegenehmigung bis zum 9. November zum Abschuss der Wölfe erteilt, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet nahe der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen hatten. Zuvor hatte auch die Regierung von Unterfranken nach mehreren Schafsrissen in der Rhön eine Ausnahmegenehmigung für das Wolfspaar erteilt.
Das RP Kassel hatte auf «Nutztierschäden» im Bereich der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) am 6. und 9. Oktober verwiesen. Nach diesen und anderen Angriffen unter anderem auch im hessischen und bayerischen Spessart sei davon auszugehen, dass die Wölfe es gelernt hätten, wie sie den «zumutbaren Herdenschutz» überwinden könnten. Weitere Angriffe seien zu erwarten. «Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig», teilte die Behörde mit.
Gegen die Ausnahmegenehmigung hatten Naturschutzverbände geklagt. Sowohl das Würzburger als auch das Kasseler Verwaltungsgericht hatten sie daraufhin bis zur Entscheidung über die Eilanträge gestoppt.