Vorsprung durch Wissen
schließen x
Suchbegriff
Rubrik
 Suchen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
09.11.2023 | 01:35 | Wolfsmanagement 

Verwaltungsgericht Kassel bestätigt Abschussstopp von Wölfen

Kassel - Das Verwaltungsgericht Kassel hat den vorläufigen Stopp des Abschusses zweier Wölfe in der Rhön bestätigt. Die erteilte Abschussgenehmigung sei rechtswidrig, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Abschussstopp Wolf
Im Streit über die Tötung zweier Wölfe in der Rhön hat ein Gericht die Abschusserlaubnis endgültig außer Kraft gesetzt. Die erteilte Genehmigung erklärte es für rechtswidrig. (c) Bergringfoto - fotolia.com
Die beiden zum Abschuss freigegebenen Wölfe seien zwar im hessisch-bayerischen Grenzbereich der Rhön für mehrere Nutztierrisse verantwortlich. Es lasse sich jedoch derzeit auf der Grundlage der von den Behörden getroffenen Feststellungen allenfalls für einen dieser Fälle sicher nachweisen, dass die Wölfe dabei einen zumindest grundlegenden Herdenschutz überwunden hätten, zum Beispiel in Form einer Einzäunung der Weidetiere.

Für die übrigen Fälle sei es jedenfalls nach derzeitigem gerichtlichen Erkenntnisstand nicht auszuschließen, dass die Wölfe lediglich eine leichte Gelegenheit ausgenutzt hätten, Beute zu machen, weil ihnen die Weidetiere schutzlos ausgeliefert gewesen seien. Dass das Wolfspaar sein Jagdverhalten angepasst und auf zumindest mit Grundschutzmaßnahmen gesicherte Nutztiere ausgerichtet habe, sei zumindest aktuell nicht feststellbar, argumentierten die Kasseler Richter.

Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hatte am 26. Oktober eine Ausnahmegenehmigung bis zum 9. November zum Abschuss der Wölfe erteilt, die mehrfach Schafe im hessisch-bayerischen Grenzgebiet nahe der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) gerissen hatten. Zuvor hatte auch die Regierung von Unterfranken nach mehreren Schafsrissen in der Rhön eine Ausnahmegenehmigung für das Wolfspaar erteilt.

Das RP Kassel hatte auf «Nutztierschäden» im Bereich der Gemeinde Ehrenberg (Landkreis Fulda) am 6. und 9. Oktober verwiesen. Nach diesen und anderen Angriffen unter anderem auch im hessischen und bayerischen Spessart sei davon auszugehen, dass die Wölfe es gelernt hätten, wie sie den «zumutbaren Herdenschutz» überwinden könnten. Weitere Angriffe seien zu erwarten. «Eine Entnahme der beiden Wölfe ist daher naturschutzrechtlich vertretbar und zulässig», teilte die Behörde mit.

Gegen die Ausnahmegenehmigung hatten Naturschutzverbände geklagt. Sowohl das Würzburger als auch das Kasseler Verwaltungsgericht hatten sie daraufhin bis zur Entscheidung über die Eilanträge gestoppt.
dpa
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Verwaltungsgerichtshof kassiert bayerische Fischotter-Verordnung

 Brandenburger Dackel wohl von Wolf angegriffen

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Tote Ziegen und Schafe gefunden - Verdacht auf Wolfsriss

 Wie viel Schmerz, Angst, Spiel und Selbsterkenntnis bringen Tiere mit?

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte