In weiten Teilen Bayerns stuft der Deutsche Wetterdienst die Gefahr als «hoch» ein, und längerer Regen ist nicht in Sicht.
Forstminister Helmut
Brunner (CSU) appellierte am Mittwoch an alle Waldbesucher, das bis Ende Oktober geltende Rauchverbot im Wald unbedingt einzuhalten. Bereits ein Funke könne die trockene Bodenvegetation entzünden und einen folgenschweren Brand auslösen.
Selbst das Parken auf trockenem Gras sei wegen der heißen Katalysatoren gefährlich. Am Dienstag kam es bereits beim oberpfälzischen Tirschenreuth zu einem kleineren Waldbrand.
Waldbrandgefahr steigt auch in Brandenburg
Wegen der zunehmenden
Waldbrandgefahr ist in Brandenburg nun flächendeckend die zweithöchste Warnstufe ausgerufen worden. Ein Sprecher des Agrarministeriums berichtete, dass seit Donnerstag nun auch in den Kreisen Spree-Neiße und Oder-Spree die Stufe drei («Hohe Waldbrandgefahr») gelte. Am Freitag oder Samstag müsse in weiten Landesteilen vermutlich sogar die höchste Warnstufe erklärt werden.
Hauptgrund für die Gefahr sei das warme und trockene Wetter. «Es ist kein Regen in Sicht», sagte der Ministeriumssprecher. Er appellierte an die Brandenburger, auf keinen Fall in der Nähe von Wäldern etwas anzuzünden oder Zigarettenkippen unachtsam aus Autofenstern zu werfen.
Brandenburg hat 1,1 Millionen Hektar Wald - und ist das Bundesland mit der höchsten Waldbrandgefährdung. 2012 brannte es in märkischen Wäldern auf 76 Hektar insgesamt 235 Mal - das entspricht etwa jedem dritten Waldbrand in Deutschland. In diesem Jahr wurden bislang 72 Brände auf 13 Hektar Fläche registriert. Ein Grund für die hohe Brandgefahr ist die hohe Anzahl an Kiefernhölzern im Land. Sie enthalten viel Harz und ätherische Öle und fangen damit schnell Feuer.
In Brandenburg zeigt eine vierstufige Skala an, wie hoch die Gefahr von Waldbränden ist. Warnstufe 1 steht für eine durchschnittliche, Stufe 2 für eine «erhöhte» und Stufe 3 für eine «hohe» Gefahr. Mit der vierten Warnstufe wird «höchste Waldbrandgefahr» ausgerufen.
Ab der dritten Stufe kann die Forstbehörde das Betreten von Wäldern teilweise oder vollständig verbieten. Feuermachen und Rauchen sind im Abstand von bis zu 50 Metern zu einem Wald generell untersagt. Das brandenburgische
Agrarministerium warnt auch davor, Zigarettenkippen achtlos aus Autofenstern zu werfen.