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05.07.2009 | 04:05 | Gewässerschutz 

Wasserrahmenrichtlinie: BBV-Landesfachausschuss kritisiert Überregulierung

München - Dass heimische Gewässer in einem guten okölogischem Zustand sind, ist auch das Anliegen der bayerischen Landwirte und deshalb stehen sie einem sinnvollen Gewässerschutz offen gegenüber.

Wasserrahmenrichtlinie
(c) proplanta
Gefragt seien jedoch praktikable und nachvollziehbare Vorgehensweisen, die die Interessen der Betriebe berücksichtigten und sich in die Betriebsabläufe integrieren ließen.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Gewässer zu erstellen sind. Hauptsächlich davon betroffen sind Grundstückseigentümer und Bewirtschafter. Die Landwirte stünden einem sinnvollen Gewässerschutz offen gegenüber, doch seien jedoch bei weitem nicht alle Forderungen seitens der Landesregierung sinnvoll oder praktikabel. Der Landesfachausschuss für ländlichen Raum und Umwelt des Bayerischen Bauernverbandes fordert daher die Bayerische Staatsregierung auf, Umsetzungsspielräume zu nutzen und die EU-WRRL nicht strenger als andere Bundesländer und Mitgliedstaaten umzusetzen.

Dazu sei es notwendig, Maßnahmen mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die bestehende Nutzung zu vermeiden und in Absprache mit den Betroffenen vor Ort andere Lösungen zu finden. Kritisiert wird auch das Internetanhörungsverfahren, das in vielen Fällen bereits an den fehlenden technischen Voraussetzungen scheitert. „Das Internetanhörungsverfahren ist zu kompliziert und aufgrund seiner Komplexität für nicht in der Materie steckende Grundstückseigentümer unzumutbar“, erklärt Martin Erhardsberger, Referent für Umwelt und Bewertungsfragen beim Bayerischen Bauernverband.

Aber auch fachliche Defizite, wie die falsche und nicht ausreichende Positionierung von Messstellen oder die teilweise übertriebene Zielsetzung an den Wasserkörpern, werden vom Ausschuss kritisiert. Der Landesfachausschuss fordert deshalb, dass die Anliegen der Bauern umgesetzt werden und zusätzliche Mittel aus dem Zuständigkeitsbereich des bayerischen Umweltministeriums für ein eigenes Förderprogramm „Wasser“ zur Verfügung gestellt werden müssen, um Maßnahmen auf freiwilliger Basis umsetzen zu können. „Die Wasserrahmenrichtlinie sollte mit Augenmaß und ohne weitere Belastung für die Betriebe umgesetzt werden“, fordert Erhardsberger. (bbv)
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