Ungeachtet einer noch ausstehenden Entscheidung zu dem Fall am Bundesgerichtshof haben vier Waldbauern vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg Klage gegen das Land und den Kreis Siegen-Wittgenstein eingereicht, wie ein Sprecher des Gerichtes sagte. Die Forstwirte halten den Vertrag, der dem Artenschutzprojekt zugrunde liegt, für unwirksam.
In dem öffentlich-rechtlichen Vertragswerk haben das Land und der Kreis gemeinsam mit dem Trägerverein des Wisentprojektes die Rahmenbedingungen für die Freisetzung festlegt. Die Waldbauern vertreten laut Gericht die Auffassung, dass dabei die absehbaren Eigentumsverletzungen der Forstwirte an den Bäumen in dem Gebiet nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Nach der mündlichen Verhandlung am Montag werden die Richter ihre Entscheidung den Streitparteien in den kommenden Wochen schriftlich mitteilen.
Seit Jahren ist die Zukunft der einzigen freilebenden Wisent-Herde Deutschlands ungeklärt. 2013 waren die ersten acht der mächtigen
Wildtiere im Rothaargebirge ausgesetzt worden. Schnell gab es Nachwuchs und die Herde wechselte auch in benachbarte
Wälder des Sauerlandes. Dort richteten die Tiere Schäden in den Buchenwäldern an - zum Frust der Waldbauern. Auch der Bundesgerichtshof muss in einem seit Jahren laufenden Verfahren zwischen Waldbauern und Wisent-Verein noch sein Urteil sprechen.