Dies ergab die rechtliche Prüfung der Behörde für diesen Fall, wie es in einer Mitteilung am Freitag hieß.
Der Wolf gehört zu den besonders und streng geschützten Arten in Deutschland. Für den vorliegenden Fall ergibt sich die Situation, dass das Tier nicht klar identifiziert wurde, wie es weiter hieß.
Zudem sei es auch nicht mehr gesichtet worden. Die Naturschutzbehörde betonte jedoch, dass bei Gefahr im Verzug die Polizei jederzeit ohne Ausnahmegenehmigung eingreifen kann. Die Region Hannover bittet darum, jede Sichtung eines Wolfes unverzüglich zu melden.
Umweltminister Olaf Lies (
SPD) äußerte sich verwundert: «Ich hatte aus guten Gründen geraten, eine Ausnahmegenehmigung vorzubereiten - nämlich für den Fall, dass der Wolf wieder in Hannovers Straßen gesichtet wird.» Denn dann müsse die Region zügig handlungsfähig sein.
«Mir ging es immer nur um die Vorbereitung und nicht die Anwendung zur Entnahme. Dass sie diese Möglichkeit jetzt liegen lässt, wundert mich sehr», sagte der SPD-Politiker.
Aus seiner Sicht sei es besser, vor der Lage zu sein und eine Ausnahmegenehmigung zu haben, wenn sie gebraucht wird - und nicht mit leeren Händen dazustehen, wenn der Wolf tatsächlich wieder auftaucht.
Wolfsichtungen