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04.05.2022 | 06:13 | Flächenverbrauch 

OVG in NRW stoppt Kiesabbau-Ausweitung auf 25 Jahre

Münster - Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat eine Ausweitung des umstrittenen Kies- und Sandabbaus im Land gestoppt.

Sandabbau
Der Kiesabbau am Niederrhein sorgt seit Jahrzehnten für Streit. Nun haben die Gegner in den betroffenen Kommunen vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. (c) proplanta
Es erklärte am Dienstag die 2019 im Landesentwicklungsplan (LEP) festgeschriebene Verlängerung der Versorgungszeiträume mit dem Rohstoff von 20 auf 25 Jahre für unwirksam.

Die betroffenen Kreise und Kommunen vom Niederrhein hatten argumentiert, dass ein längerer Planungszeitraum wesentlich mehr Abbaustellen und Flächenverbrauch mit sich brächten. Dies sei mit den Belangen des Umweltschutzes und der Landwirtschaft nicht ausreichend abgestimmt worden.

Das Gericht gab den Klägern Recht. Es fehle schon an Ermittlungen, ob die im LEP vorgesehene Verlängerung für die Rohstoffversorgung der Bevölkerung notwendig sei und welcher Flächenbedarf dafür anfalle, sagte der Vorsitzende Richter Benno Willms.

«Ich bin glücklich, dass das Thema jetzt neu angefasst werden muss. Das ist ein guter Tag für die Menschen am Niederrhein», sagte der Landrat des Kreises Wesel, Ingo Brohl (CDU). Geklagt hatten die betroffenen Niederrhein-Kreise Wesel und Viersen sowie die Kommunen Kamp-Lintfort, Alpen, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg.

Die Ausweitung des Planungszeitraums hätte allein im Bereich des Regionalverbandes Ruhr eine Erweiterung der möglichen Kiesabbauflächen von 1.200 auf 1.500 Hektar gebracht. Stark betroffen wäre beispielsweise Neukirchen-Vluyn, wo ein 8.000-Quadratmeter-Bauernhof der als Kiesabbau-Gegner bekannten Familie Nolte ganz in einem Baggersee versunken wäre. In Kamp-Lintfort wären rund zehn Prozent des Stadtgebietes betroffen gewesen, sagte der Bürgermeister der Stadt, Christoph Landscheidt (SPD), im Prozess.

Die Industrie verweist im Streit um den Kiesabbau immer wieder auf den dringenden Bedarf an Baustoffen für neue Wohnungen, die Reparatur maroder Brücken oder etwa den Neubau von Windkrafträdern. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen wolle, dürfe den heimischen Kiesabbau nicht blockieren, fordert etwa der Geschäftsführer der Kiesindustrie-Initiative «Zukunft Niederrhein», Sascha Kruchen.

Der längere Versorgungszeitraum bringe der Industrie mehr Planungssicherheit und damit eine wichtige Grundlage für die hohen Investitionen zur Kies- und Sandförderung, hatte eine Vertreterin des Landes vor Gericht argumentiert. Damit seien nicht automatisch höhere jährliche Fördermengen verbunden. Dem folgte das Gericht aber nicht. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) kündigte an, das Urteil «intensiv prüfen» zu wollen. «Die Sorgen der am unteren Niederrhein lebenden Menschen durch den Kiesabbau sind nachvollziehbar. Für das Wirtschaftsministerium ist aber auch die Rohstoffsicherung für den notwendigen Infrastrukturausbau und den Ausbau der Windenergie von großer Bedeutung», sagte er der «Rheinischen Post» (Mittwoch). Die Gesellschaft brauche ausreichend Baustoffe wie Sand und Kies.

Kritik kam von der Opposition im Landtag. «Es ist die Aufgabe der Landesregierung, die Interessen der Industrie und den Schutz unserer Landschaften in Einklang zu bringen», sagte der Sprecher für Natur- und Umweltschutz der Grünen-Fraktion, Norwich Rüße. «Dieses Ziel hat Schwarz-Gelb bei der Novellierung des Landesentwicklungsplans völlig aus den Augen verloren, das hat das Gericht heute unmissverständlich klargestellt.»

René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion erklärte: «Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster steht die Landesregierung vor einem Scherbenhaufen. Fünf Jahre schwarz-gelber Rohstoffpolitik sind damit gescheitert.»
dpa/lnw
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