In den vergangenen beiden Jahren waren die Feinstaub-Grenzwerte im gesamten Stadtgebiet eingehalten worden. Im Januar hatte Oberbürgermeister Fritz
Kuhn (Grüne) deshalb das Auslaufen der Anfang 2016 eingeführten und damals bundesweit beachteten Maßnahme zur Luftreinhaltung bekanntgegeben.
Immer in der Saison von Mitte Oktober bis Mitte April herrschte jeweils dann Feinstaubalarm, wenn eine sogenannte austauscharme Wetterlage vorhergesagt war. Das bedeutet, dass so wenig Bewegung in der
Luft ist, dass Schadstoffe nicht abtransportiert werden können und die Konzentration deshalb steigt.
Stuttgarter und Besucher waren in dem Fall stets aufgerufen, ihre Autos stehen zu lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Zudem war der
Betrieb von sogenannten Komfortkaminen verboten. Zuletzt hatte es im Februar in der Stadt Feinstaubalarm gegeben.
Das Verbot, bei entsprechender Wetterlage einen sogenannten Komfortkamin zu beheizen, bleibt allerdings auch ohne Feinstaubalarm bestehen, wie das Verkehrsministerium betonte. Grundlage dafür ist eine Landesverordnung, die erst in zwei Jahren ausläuft.