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13.02.2013 | 07:03

Real und Tengelmann ziehen Konsequenzen aus Pferdefleisch-Skandal

Hackfleisch
(c) proplanta
Die Sicherheit von Lebensmitteln und die EU

In der Europäischen Union kümmern sich mehrere Stellen um die Sicherheit von Lebensmitteln. Dabei geht es im Regelfall darum, Gefahren für die Gesundheit zu verhindern oder zumindest zu begrenzen. Der Verkauf von Pferdefleisch statt Rindfleisch wird bisher nicht als Gesundheitsgefahr, sondern als Verstoß gegen die Kennzeichnungsvorschriften betrachtet. Für die Einhaltung dieser Vorschriften seien die Mitgliedsstaaten verantwortlich, sagt ein Sprecher der EU-Kommission.

Die EU verfügt seit 1979 über ein Europäisches Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF). Damit können die Mitgliedsstaaten sich informieren, wenn eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht und Maßnahmen - beispielsweise ein Verkaufsverbot - ergriffen wurden.

Ein Verdacht der britischen Behörden, im Pferdefleisch seien Rückstände von Arzneimitteln, hat sich nach Angaben der EU-Kommission nicht bestätigt. Im Jahr 2011 wurden 9157 Mitteilungen über RASFF ausgetauscht - davon betrafen aber nur 617 ernste Gefahren.

Die nationalen Behörden können feststellen, ob eine bestimmte Ware auch bei ihnen verkauft wurde. Der Weg aller gehandelten Lebensmittel in der EU muss seit 2002 nachvollziehbar sein. Für die Rückverfolgungssysteme sind die Hersteller und Händler verantwortlich. Jedes einzelne Schlachttier muss, beispielsweise durch eine Marke im Ohr, jederzeit identifizierbar sein.

Beim Verkauf von Rindfleisch ist wegen der Angst vor BSE («Rinderwahnsinn») schon seit längerem die Angabe des Herkunftslandes vorgeschrieben. Diese Vorschrift wird im kommenden Jahr auf sämtliche Fleischarten ausgedehnt.

In Fertiggerichten kann sich Fleisch aus verschiedenen Herkunftsländern befinden. Bisher muss die Herkunft des Fleisches auf solchen zubereiteten Waren nicht verzeichnet sein. Allerdings muss klar sein, ob es sich um Rindfleisch, Schweinefleisch oder eine andere Art Fleisch handelt.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist nicht für die Kontrolle von Lebensmitteln zuständig, sondern für die Bewertung von Risiken, die von bestimmten Lebensmitteln ausgehen können. Die unabhängige Behörde mit Sitz im italienischen Parma untersucht beispielsweise, ob eine genveränderte Pflanze gefährlich sein könnte. (dpa)
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