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17.02.2021 | 01:38 | Frühjahrsblüher 

Wo dürfen Gartencenter und Gärtnereien wieder öffnen?

Erfurt / Mannheim - Gärtner und Floristen dürfen ihre selbst gezogenen Frühjahrsblüher und Blumen trotz der Verlängerung des Lockdowns wieder verkaufen.

Gartencenter
Noch ist einiges in der Diskussion - aber Thüringens neue Corona-Verordnung verlängert nicht einfach nur den Lockdown. Fahrschulen, Friseure und nun auch Gärtnereien dürfen ihre Dienste wieder anbieten. (c) proplanta
Vorgesehen sei eine Öffnung auch der Baumschulen am 1. März, kündigte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) am Dienstag in Erfurt an. Der Neustart dieses Bereichs soll in die neue Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden.

Sie wird nach Angaben des Gesundheitsministeriums an diesem Freitag und nicht erst am 20. Februar in Kraft treten und am Donnerstag veröffentlicht. Im ersten Entwurf waren nur die Öffnung von Fahrschulen in den nächsten Tagen sowie von Friseurbetrieben am 1. März vorgesehen.

Die Regelung zu Gärtnereien orientiere sich an der im Nachbarland Sachsen, sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums auf Anfrage. Nicht geöffnet würden die klassischen Blumenläden, die ihre Blumen in der Regel von großen Händlern beziehen. Öffnen könnten nur Betriebe, die ihre Pflanzen und Blumen selbst kultivierten. Im Verordnungsentwurf ist die Rede von «selbstproduzierenden und -vermarktenden Baumschulen, Gartenbau- und Floristikbetrieben».

Werner begründete die Entscheidung, Gärtnereien und Floristen Anfang März wieder an den Start gehen zu lassen, mit dem Saisonbeginn. Viele Frühjahrsblüher, die in den Gärtnereien herangezogen worden seien, würden sonst verderben. Die Situation sei damit anders als beispielsweise in Modeläden, so die Ministerin.

Der Gartenbauverband hatte eine Öffnung verlangt, weil die Betriebe viel Arbeit und auch hohe Energiekosten in die Anzucht unter anderem von Frühjahrsblühern gesteckt hätten.

Ebenfalls öffnen sollen Fahrschulen mit strengen Infektionsschutzregeln. Sie können nach Angaben von Werner bereits Ende dieser Woche wieder theoretischen und praktischen Unterricht anbieten - wenn die Verordnung in Kraft ist.

Wie ohnehin bundesweit vorgesehen öffnen am 1. März die Friseure. Werner sagte, für rein medizinische Zwecke könnten auch Fußpfleger oder Physiotherapeuten ihre Leistungen anbieten. Die Handwerkskammern fordern jedoch die generelle Öffnung von Kosmetiksalons, Nageldesignstudios und Fußpflege. Sie sollten wie die Friseure am 1. März öffnen dürfen, schrieben die Kammern an die Landesregierung.

Zu den Lockerungen, die ab Freitag gelten sollen, gehört auch der Wegfall der Ausgangsbeschränkung zwischen 22.00 und 5.00 Uhr sowie ein schrittweiser Start in den eingeschränkten Regelbetrieb an Schulen. Zudem soll es Erleichterungen bei Betreuungsgemeinschaften von zwei Haushalten für Kinder geben. Zu Korrekturforderungen des Landtags sagte Werner: «Wir sind kompromissbereit.»
dpa
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