(c) storck Rudi Linke ist empört. «Die Idee ist von vorne bis hinten geklaut. Diese Ungerechtigkeit bleibt», schimpft der Werbefachmann aus Münster. Die drei Richterinnen in Saal 2.129 des Düsseldorfer Landgerichts blicken ihn verständnisvoll an. Vor ihnen stehen die Corpus Delicti - eine Reihe von eierförmigen Schokoküssen, wie sie vor einem Jahr vor Ostern als «Dickmann's dicke Eier» in den Läden auftauchten.
Linkes Anwalt Jens Künzel beschwichtigt seinen Mandanten und erklärt: Designschutz sei nun mal kein Ideenschutz. Dabei hatte das Gericht Linkes schlanke Schokokuss-Eier soeben als schutzwürdige Schöpfung gelobt für die in die Jahre gekommene Süßigkeit, die bislang zylinderförmig daherkam. Nur kann sich Linke dafür nichts kaufen, denn gleichzeitig lehnten die Richterinnen es ab - zumindest vorläufig - Dickmann's dicke Eier als Plagiate aus den Regalen zu verbannen und Linke am bisherigen Geschäft zu beteiligen.
Der Werber und Produktdesigner hatte sein neues Ei-Design für Schokoküsse nämlich 2008 als Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet, bevor er mit einer Hochglanz-Präsentation bei den Süßigkeiten-Herstellern vorstellig wurde, unter anderem auch beim Schokokuss-Platzhirschen Storck («Dickmann's»). Dort sei er vertröstet worden, berichtet Linke. Umso größer das Entsetzen, als ihn ein Geschäftspartner 2012 anrief: «Ich habe gerade unsere Idee im Laden gekauft.»
Linke verklagte Storck, doch das Landgericht folgt am Dienstag dem Grundprinzip im sogenannten Geschmacksmusterschutz: Nachahmen ist erlaubt, kopieren nicht. Bitter für Linke. Denn die «dicken Eier» sind etwas dicker als seine drei geschützten Design-Entwürfe und haben eine Rille in Höhe der Waffel. Die Abweichungen seien im Gesamteindruck doch marginal, argumentiert sein Anwalt (Az.: 14c O171/12).
Und auf der Richterbank kommen tatsächlich Zweifel auf. Im direkten Vergleich sähen die Schokoküsse noch ähnlicher aus als auf den Fotos, räumt Richterin Johanna Brückner-Hofmann ein. Das Gericht zieht sich daraufhin sogar spontan - mitsamt den Schokoküssen - zur Beratung zurück.
Die Richterinnen kommen mit dem Vergleichsangebot zurück in den Saal, Linke wenigstens eine geringe Lizenzgebühr zukommen zu lassen. Doch das scheitert an der harten Haltung der Storck-Anwälte. «Das Oberlandesgericht kann das auch anders sehen», mahnt Richterin Brückner-Hofmann. «Man kann trefflich darüber streiten.» Das Gericht will seine Entscheidung am 27. Juni verkünden. (dpa)
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