Das Unternehmen hatte dem Betriebsratschef der Magdeburger Enercon-Tochter WEA Service Ost in dem Verfahren vorgeworfen, sich in der Mail beleidigend über einen Personaldienstleister geäußert zu haben. (c) proplanta
Das Unternehmen werde dessen weitere Tätigkeit konstruktiv begleiten, teilte Enercon am Dienstag in Aurich mit. Das Arbeitsgericht hatte am 11. Februar die Kündigung des Betriebsrats für unzulässig erklärt: Teils seien Fristen nicht eingehalten worden, zudem sei eine Mail des Betriebsrats als Meinungsäußerung zulässig gewesen.
Das Unternehmen hatte dem Betriebsratschef der Magdeburger Enercon-Tochter WEA Service Ost in dem Verfahren vorgeworfen, sich in der Mail beleidigend über einen Personaldienstleister geäußert zu haben. Der Dienstleister hatte wenig später die Zusammenarbeit mit Enercon eingestellt.
Die IG Metall begrüßte die veränderte Haltung des Unternehmens gegenüber dem Arbeitnehmervertreter. «Es ist erfreulich, dass Enercon das Urteil des Arbeitsgerichts akzeptiert und keine Revision des Urteils anstrebt», sagte Hartmut Meine, IG Metall-Bezirksleiter für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. (dpa/sa)