Der Unternehmer Hendrik Holt soll Windkraftinvestoren um Millionen betrogen haben. Juristisch aufgearbeitet ist das bislang nicht. Ein erstes Urteil wegen Betrugs wurde nun aufgehoben. (c) proplanta
Demnach hatte Holt Berufung gegen seine Verurteilung zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe wegen Betrugs eingelegt. Das Landgericht stellte das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 16. Dezember ein.
«Der Einstellungsbeschluss führt zur Beendigung des Verfahrens ohne Urteil. Das Urteil erster Instanz entfaltet in einem solchen Fall keine Wirkung mehr», erklärte der Sprecher. Über die Aufhebung des Urteils hatte zunächst die «Neue Osnabrücker Zeitung» berichtet.
Grund für die Einstellung des Berufungsverfahren (Az.: 7 Ns 161/20) ist dem Sprecher zufolge, dass die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft nicht ausreichend war. Dem Landgericht zufolge fehlten Informationen zur den Tatvorwürfen. «Damit lag aus Sicht der Kammer ein wesentliches Verfahrenshindernis vor, was nun zur Einstellung des Verfahrens führte», so der Sprecher.
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberlandesgericht Oldenburg eingelegt, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Das Gericht entscheidet, ob das Verfahren zu Recht eingestellt wurde. Davon unabhängig könne die Staatsanwaltschaft eine neue Anklageschrift vorlegen und ein erneutes Strafverfahren wegen derselben Vorgänge anstrengen, so der Sprecher des Landgerichts Osnabrück.
Bei dem Prozess ging es um Verträge, die Holt abgeschlossen haben soll, ohne die Absicht zu haben, die Kosten zu begleichen. Laut Staatsanwaltschaft betrug der Gesamtschaden rund 600.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermittelt gegen den früheren Unternehmer wegen zahlreicher Vorwürfe. Er und andere Beschuldigte sollen mit fingierten Windparkprojekten Investoren getäuscht und geschädigt haben. Der Schaden soll mehr als zehn Millionen Euro betragen. Wann in diesem Komplex Anklage erhoben wird, ist bislang unklar.