Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
15.01.2024 | 01:19 | Interaktive Nitrat-Karte 
Diskutiere mit... 
   20   2

Nitratbelastung im Grundwasser - Das sind die Spitzenreiter der Landkreise 2022

Stuttgart - Das Agrar-Informationszentrum Proplanta hat die aktuellsten Erhebungen 2022 vom Umweltbundesamt (UBA) zur Nitratbelastung im Grundwasser ausgewertet und auf einer interaktiven Nitrat-Karte visualisiert. Die Daten stehen jetzt für den Zeitraum 2016-2022 zur Verfügung und verdeutlichen die regionalen Unterschiede sowie Entwicklungen.

Nitratbelastung im Grundwasser 2023
In über 50 Landkreisen wird der Schwellenwert der EU-Grundwasserrichtlinie von 50 mg Nitrat je Liter in 2022 überschritten. (c) proplanta
Ein Viertel der 649 getesteten Nitrat-Messstellen in Deutschland überschritten auch in 2022 wieder den in der EU-Grundwasserrichtlinie 2006/118/EG (GWRL) europaweit einheitlich festgelegten Schwellenwert von 50 mg Nitrat je Liter.

Mit einem Nitratwert von 230 mg je Liter ist der Landkreis Hildburghausen diesmal absoluter Spitzenreiter. Auf Platz zwei rangiert der Stadtkreis Wolfsburg mit 200 mg je Liter, gefolgt vom Landkreis Bad Dürkheim mit 197 mg je Liter. Dahinter reiht sich erst der ehemalige Spitzenreiter von 2021 Viersen mit 153,48 mg je Liter ein. Bei letzterem scheint die reduzierte Einfuhr von Schweinegülle in den vergangenen Jahren Früchte zu tragen. Der Nitratwert im Grundwasser hat sich zwischenzeitlich halbiert.

Im mehrjährigen Vergleich (2016-2022) liegt der Landkreis Bad Dürkheim vorn. Insbesondere der hohe Anteil Rebflächen und intensiver Gemüseanbau dürfte dort die Nitratauswaschung nach wie vor begünstigen. Weiterhin spielt bei der konstant hohen Nitratauswaschung ins Grundwasser beispielsweise in Niedersachsen im Landkreis Dannenberg (im Mittel 136 mg je Liter) und Cloppenburg (im Mittel 102 mg je Liter), die Maismonokultur eine zentrale Rolle, welche auf den verstärkten Bau von Biogasanlagen dort zurückzuführen ist. Ebenso mitverantwortlich für deutlich erhöhte Nitratwerte in vielen Gebieten sind N-Spätgaben bei Qualitätsweizen. Zwischenfrüchte, die möglichst spät umgebrochen werden, können die Nitratauswaschung effizient vorbeugen.

Der höchste Messwert an einer Probeentnahmestelle wurde mit 310 mg Nitrat je Liter in Sachsen-Anhalt ermittelt.

Warum sind die Nitratmesswerte so bedeutsam?

Im Jahr 2013 hat die Europäische Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, da das deutsche Aktionsprogramm zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie nicht den Vorgaben entsprach und Deutschland seiner Verpflichtung der Maßnahmenverschärfung nicht nachgekommen war.

Am 01.06.2023 wurde seitens der EU-Kommission das langjährige Verfahren eingestellt, da das Bundeskabinett nach Jahren schließlich am 31.05.2023 eine Änderung des Düngegesetzes beschlossen hat. Das drohende Zwangsgeld wäre im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17.248.000 Euro und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1.108.800 Euro erheblich gewesen. Im nächsten Auswertungsjahr dürfte daher eine rückläufige Entwicklung der Nitratbelastung im Grundwasser resultieren.

Hintergrund zur Erhebung

Für die Überwachung des Grundwasserzustandes in Deutschland liegen eine Vielzahl von Messstellen aus insgesamt zwei Messnetzen vor, die für unterschiedliche Zwecke von den Bundesländern betrieben werden. Dabei wird unterschieden zwischen dem sogenannten EUA-Messnetz und dem Wasserrahmenrichtlinienmessnetz. Das EUA-Messnetz dient zur jährlichen Berichterstattung von Grundwasserzustandsdaten an die Europäische Umweltagentur (EUA) und umfasst derzeit ca. 1.264 Messstellen.

Für die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie werden aus dem EUA-Messnetz nur diejenigen Messstellen betrachtet, in deren ⁠Einzugsgebiet⁠ die Nutzungseinflüsse der Landwirtschaft (Acker, Grünland und Sonderkulturen) auf die Grundwassermessstellen dominieren. Diese Anforderung ergibt sich aus dem in Artikel 1 der Richtlinie festgelegten Ziel, die Gewässerverunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu reduzieren. Deshalb finden in diesem Messnetz Messstellen unter Flächen die nicht landwirtschaftlich genutzt werden (Siedlung, Wald) keine Berücksichtigung. Insgesamt umfasst das EU-Nitratmessnetz 692 Messstellen. Die Anzahl der Messstellen ergibt sich daraus, dass ca. 60 % der Fläche Deutschlands landwirtschaftlich genutzt wird.

Die Berichterstattung zur EU-Nitratrichtlinie erfolgt alle 4 Jahre (letztmals 2020) und soll darüber Auskunft geben, in welchem Umfang Deutschland diese Richtlinie umgesetzt hat und in welchem Umfang, die im Zusammenhang mit der Nitratrichtlinie ergriffenen Maßnahmen, zu einer Reduzierung der Nitratbelastung des Grundwassers aus der Landwirtschaft geführt haben.

Die Anzahl der Messstellen wurde ab dem Jahr 2012 deutlich erhöht. Für den ersten Nitratbericht im Jahr 1996 wurden 186 Messstellen ausgewählt, wovon im Lauf der Jahre einige ausgefallen sind. Die EU hat im Jahr 2012 festgestellt, dass die Messstellenkonzentration in Deutschland damit erheblich niedriger lag als in allen anderen Mitgliedsstaaten und eine Überarbeitung empfohlen, die den überarbeiteten Vorgaben der Kommission aus dem Jahr 2011 entsprechen. Allein die Änderung der Messnetzgestaltung ist dafür verantwortlich, dass sich der Anteil der Messstellen mit Nitratgehalten von mehr als 50 mg je Liter deutlich reduziert hat.

Proplanta
Kommentieren Kommentare lesen ( 20 )
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


Kommentare 
agricola schrieb am 18.01.2024 13:23 Uhrzustimmen(8) widersprechen(11)
Ich glaube es ist jetzt genug. Ihre Frage, warum die mehr als tausend Eingaben mit den von mir benannten Fakten keinen Eingang in die Novellierung der DüngeVO gefunden haben, haben Sie gerade selber beantwortet.

Zitat: "Wir verlassen uns dabei natürlich auf die Ergebnisse der amtlichen Erhebungen."

Dasselbe machen auch die meisten Politiker und Amtsträger die irgendwann einmal mit der Sache befasst sind. Wenn Sie sich als Journalisten genauso verhalten, gibt es natürlich keinen Grund für die Politik den Dingen auf den Grund zu gehen.

Kein einziger Ihrer Artikel enthält also etwas, was man als journalistische Recherche bezeichnen könnte? Sie geben einfach ungeprüft die Meinung Dritter weiter? Ich dachte bisher, dafür seien die Pressestellen der jeweiligen Institutionen zuständig.
Proplanta schrieb am 18.01.2024 11:44 Uhrzustimmen(11) widersprechen(1)
Wenn Sie uns schon Dinge in den Mund legen, dann bitte bei der Wahrheit bleiben. Weder haben wir die Messstellen festgelegt noch beprobt, sondern lediglich Unterschiede in der Nitratbelastung aufgezeigt. Wir verlassen uns dabei natürlich auf die Ergebnisse der amtlichen Erhebungen. Es ist eine Binsenweisheit, dass die Bewirtschaftungsweise von Hof zu Hof stark variiert. Hinzu gesellen sich Heterogenitäten im Boden und diverse exogene Faktoren. Statistisch betrachtet mögen mehr Stichproben die Relevanz der Ergebnisse erhöhen. Dennoch sind Langzeitreihen (Messungen) nicht weniger repräsentativ. Warten wir doch einfach die Ergebnisse im kommenden Jahr ab. Dann wird sich der Einfluss der Düngenovelle womöglich schon tendenziell zeigen. Andernfalls könnte es Deutschland (und manchen Betrieben) womöglich doch noch teuer zu stehen kommen. Das wünscht sich niemand - denn jede(r) Landwirt/in/Hof zählt mehr denn je!
agricola schrieb am 18.01.2024 11:36 Uhrzustimmen(0) widersprechen(0)
Ergänzung zu meinem Kommentar von11:13 Uhr: Es muss im letzten Satz natürlich heißen:15 mg Nitrat (NO3)/l
agricola schrieb am 18.01.2024 11:13 Uhrzustimmen(2) widersprechen(6)
Hallo Proplantateam! Warum weichen Sie der fachlichen Diskussion aus?

Wenn Sie so überzeugt von den offiziellen Verlautbarungen sind, beantworten Sie mir doch einfach folgende fachliche Frage:

Wenn die Grundwasserkörper tatsächlich so großflächig wie von Ihnen behauptet mit Nitrat aus der Landwirtschaft verseucht sind (bis zu 200 mg/l oder noch mehr) und das Grundwasser immer zu den Oberflächengewässern fließt (physikalische Tatsache), warum werden dann in den Flußniederungen an den ausschließlich landwirtschaftlich beeinflußten Grundwassermessstellen keine derartigen Nitratbelastungen gemessen und warum werden in den Nebengewässern die ausschließlich landwirtschaftlich beeinflußt sind Nitratwerte von max. 15 mg N/l gemessen?
Till Eugenspiegel schrieb am 18.01.2024 00:57 Uhrzustimmen(1) widersprechen(1)
Viersens,
ich möchte keine 300 000 Jahre zurück gehen, sondern nur 6.

" Der Kreis Viersen gehört zu den Regionen, in denen das Grundwasser hoch mit Nitrat belastet ist.
Einen Grund sehen Experten darin, dass auf grenznahen Arealen Gülle abgelassen wird, die aus den Niederlanden importiert worden ist.
...
Demnach enthält die niederländische Datenbank „Digitales Dossier“ etliche Fehler, wie es die Kreis-CDU in einer Pressemitteilung formuliert. Eigentlich soll diese Datenbank die Basis für eine Kontrolle in NRW sein. Ein Abgleich mit der Datenbank auf Seiten des Landes sei aber derzeit nicht gegeben.
Eine Prüfung ergab, dass 1348 Adressen von Unternehmen, die mit Dünge handeln oder arbeiten, im „Digitalen Dossier“ verzeichnet sind.
341 davon seien aber gar nicht existent,
heißt es in dem Bericht, der der WZ in Auszügen vorliegt.
Weitere 121 Adressen seien ferner fehlerhaft gewesen.
„Das ist heftig, ein gutes Drittel der Datenbank ist fehlerhaft und ermöglicht so illegale Gülletransporte aus den Niederlanden“,
stellt der Vorster Peter Joppen vom CDU-Kreisagrarausschuss fest.

Aus dem Bericht des Landes geht ferner hervor, dass die zuständige Landwirtschaftskammer im vergangenen Jahr 716 Verfahren geführt habe. In 476 Fällen seien Bußgelder zwischen 40 und 9500 Euro verhängt worden.
„Diese Bußgelder sind viel zu niedrig“, findet CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Fischer. „Wer Tag für Tag unsere Umwelt zerstört und Langzeitfolgen in Kauf nimmt, macht unsere Heimat kaputt und gehört deutlich bestraft.“
Aus:
https://www.wz.de/nrw/kreis-viersen/kempen-und-grefrath/ministerium-bestaetigt-luecken-im-kontroll-dossier_aid-33225817
Proplanta schrieb am 17.01.2024 20:31 Uhrzustimmen(13) widersprechen(1)
Sie brauchen überhaupt nicht enttäuscht zu sein, nur weil wir von Ferndiagnosen absehen. Ihre anscheinend kleinräumigen Feldanomalien bewerten wir ebenso wenig. In Ihrem letzten Kommentar wird zumindest wiederholt deutlich, dass Sie Texte nur halbherzig lesen bzw. verstehen (wollen). Mit Ihrem Zitat widersprechen Sie sich sogar selbst.
agricola schrieb am 17.01.2024 19:51 Uhrzustimmen(2) widersprechen(10)
Ich bin enttäuscht. Warum widerlegen Sie nicht meine Ausführungen? Ihr einziges Argument dazu ist, die Beteiligten (Behörden, allgemein der Staat) hätten ja nichts von meiner Argumentation übernommen. Geht so Journalismus? Ihr Verhalten unterscheidet sich in gar nichts vom Verhalten der weiter unten aufgeführten Institutionen: "Was nicht sein darf, das nicht sein kann?"

Übrigens: Atkis und Co. sind ungeeignet. Beispiel: 1.) Aufgrund irgendwelcher Verkaufszahlen von Minerladünger die ebenfalls anhand fragwürdiger Methoden "modelliert" werden, wird meinen Flächen eine bestimmte Menge Stickstoff zugeordnet. Dazu werden dann bestimmte Fruchtarten unterstellt und das ganze mit ebenfalls fragwürdigen Überschüssen berechnet. Und schwupps ist meine Fläche "Nitratbelastet". Dumm nur, das ich ein Biobetrieb bin, auf den die Methode gar nicht anwendbar ist.

Da in meiner ziemlich großen Gemarkung, die von diesen "Modellierprogrammen" in Bezug auf meinen Betrieb erfasst wird, ca. 50% der Gesamtfläche gar nicht mineralisch gedüngt wird, für diese Flächen aber sowohl nicht vorhandene organische Düngeranfälle berechnet werden und daraus zusätzliche Mineraldüngeraufwand hinzubehauptet wird, ist es schier unmöglich dass diese Mondberechnungen auch nur die entfernste Ähnlichkeit mit der realen Welt haben. Allerdings ist es den Modelliern vollkommen unmöglich, die tatsächlichen Verhältnsse zu erfassen, da sie glauben, sie würden in ihrer Klugheit alle Parameter kennen. Das nennt man Dunning - Kruger Effekt oder auch Allwissenheitsfantasien.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass es eine reale Welt gibt, die aber mit Ihren Vorstellungen nicht viel gemein hat. Am Ende gewinnt immer die Realität.
Proplanta schrieb am 17.01.2024 17:56 Uhrzustimmen(10) widersprechen(2)
Atkis & Co. sind "alte" Hüte. Geostatistische Interpolationsmethoden zur Modellierung sind keinesfalls ungeeignet u.a. zur Visualisierung unterschiedlichster Problemstellungen - wie Sie behaupten - vorausgesetzt die Datenbasis erfüllt auch die Bedingungen. Dies war aber auch nicht unsere Frage, sondern dass sich ein derart ausgestaltetes LWK-Programm als ad absurdum erweisen würde, wenn Ihre Ausführungen in Summe tatsächlich korrekt wären. Warum Ihr Einfluss auf den langjährigen Prozess kein Gewicht hatte, bleibt offen.
agricola schrieb am 17.01.2024 16:55 Uhrzustimmen(2) widersprechen(5)
Da ich die Bodenstruktur im Landkreis Viersen nicht genau kenne, kann ich Ihnen nur Hinweise geben, damit sie selber recherchieren können. Wahrscheinlich ist Folgendes:

"Der LK Viersen liegt im Randbereich der größten Ausdehnung der Saaleeiszeit: Von diesem Eisrand, dem Drenthe-Stadium der Saaleeiszeit vor etwa 300.000 Jahren, sind nur noch Reste von Endmoränen vorhanden. Sie liegen am Niederrhein, wo das Inlandeis unter der breiten Rheinaue auf einen nicht gefrorenen lockeren Untergrund stieß und dortiges sandig-kiesiges Material zu mächtigen Endmoränenwällen zusammen schob. Auf den gefrorenen Festgesteinen am Nordrand des Haarstrangs dagegen kam es nur zu geringen eiszeitlichen Hinterlassenschaften, die in der Folgezeit meist völlig abgetragen wurden. Manchmal sind im Bereich des einstigen Eisrandes nur noch dünne Steinsohlen mit nordischem Material oder größere Findlinge erhalten geblieben. Erst in einer Entfernung von etwa 20 km vom einstigen Eisrand haben sich Grundmoränen von 5 bis 10 m Mächtigkeit, gelegentlich bis 20 m, erhalten und das bei Paderborn und Detmold sogar in nächster Nähe zum maximalen Eisrand" Zitat Ende, aus: https://www.westfalen-regional.de/de/eiszeitalter/.

Falls es sich fürViersen so verhält, wie beschrieben, ist in den letzten 50 Jahren folgendes passiert: Bis in die 60er Jahre hinein hatten wir in Deutschland in allen Regionen mit Lockergestein hohe Grundwasserstände. Im Rahmen der systematischen Grundwassersenkungen und Grundwasserentnahmen sind die Grundwasserstände ständig gesunken. Wie sie den vorherigen Ausführungen entnehmen können, haben wir bei hohen Grundwasserständen wenig Sauerstoff im Grundwasser. Das Nitrat wird veratmet, übrigens ebenso wie auch Ammonium veratmet werden kann. Der Weg ist nur ein anderer.

Durch die Grundwassersenkungen muss das Regenwasser weite Strecken durch sauerstoffreichen Sand/Kies zurücklegen und wird dadurch sauerstoffreicher, aber nur bis in die oberste Grundwasserschicht. Übrigens wird auch nur dort gemessen. Da überschüssiges Nitrat an solchen Stellen nicht veratmet werden kann, auch nicht im Oberboden als Ammonium, kommt es zu erhöhten Nitratwerten. Die Nitratwerte sinken mit der Tiefe und auf dem Weg zum Oberflächengewässer, weil auf diesem Wege der Sauerstoffgehalt sinkt.

Tatsächlich sinken die Grundwasserstände durch die Trockenlegung immer weiter, so dass sich die Sauerstoffwerte noch weiter erhöhen und entsprechend mehr Nitrat gemessen wird. Abhilfe schaffen kann nur die Wiederanhebung der Grundwasserstände auf ca. 1,5 m unter Flur.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Ach ja , Ihre Frage: Auf welcher Annahme fußt außerdem die LWK-Broschüre vom Juni 2023?
https://www.ml.niedersachsen.de/download/196673

Es handelt sich um das Programm ATKIS 2022. ATKIS ist ebenfalls ein Programm, dass Nitratwerte "modelliert". Es benötigt dazu Geodaten zum jeweiligen Boden, dessen Durchlässigkeit, zu Niederschlagsmengen, Anbau und allgemeine Daten aus der Region, wie Tierbestand und verkauftem Mineraldünger. ATKIS 2022 ist etwas für Gläubige. Es verscleiert die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort, genau wie Moneris, MORE oder das Vorgängermodell zu ATKIS. Ich habe es auf meine eigenen Flächen korrekt erfassen kann.
agricola schrieb am 17.01.2024 15:49 Uhrzustimmen(8) widersprechen(0)
Sowohl dem Umweltbundesamt, dem BMEL, allen Parteien, der damaligen Merkelbundesregierung, allen Länderparlamenten, der damaligen LsV-Spitze und dem DBV, der LAWA, dem Sachverständigenrat für Umweltfragen, allen liegen die zuvor genannten Informationen vor. Im März 2020 wurde darüber hinaus eine Stellungnahme zur Novellierung der Düngeverordnung von mehr als 1000 Landwirten inhaltsgleich an die zuständige Stelle des BMEL übersandt. - Die Stellungnahme ist 25 Seiten lang und enthält bis ins kleinste Detail die auch Ihnen genannten Argumente und mehr. - Niemand hat sich damals die Mühe gemacht, die übrigens fachlich, sachlich und rechtlich korrekten Argumente auch nur zu überfliegen, geschweige denn zu überprüfen.
Proplanta schrieb am 17.01.2024 15:44 Uhrzustimmen(6) widersprechen(1)
Am Beispiel vom Landkreis Viersen kurzer Schlagabtausch Landrat Dr. A. Coenen / Ursula Heinen-Esser:
https://www.grenzlandgruen.de/.cm4all/uproc.php/0/2019-01-11%20Schreiben_des%20Kreises%20Viersen%20an%20_Frau_Ministerin_Heinen-Esser.pdf?cdp=a&_=16d08479908

https://www.umwelt.nrw.de/fileadmin/redaktion/PDFs/landwirtschaft/laendl_entwicklung/schreiben_nitratbelastung_grundwasser.pdf

Auf welcher Annahme fußt außerdem die LWK-Broschüre vom Juni 2023?
https://www.ml.niedersachsen.de/download/196673
Arnold Krämer schrieb am 17.01.2024 15:22 Uhrzustimmen(4) widersprechen(1)
agricola hat sich offensichtlich sehr intensiv mit der Thematik befasst und wirkt glaubwürdiger als so manche Stellungnahme aus dem BMU, dem UBA oder vom BUND. Das Messtellennetz, die darauf aufbauende Modellierung und die (politischen) Schlussfolgerungen und Aktivitäten sind mehr als fragwürdig. Ein Blick auf die interaktive Karte macht dies beispielhaft deutlich an den Landkreisen Celle und Lüchow- Dannenberg im Vergleich zu den Landkreisen Emsland und Grafschaft Bentheim.
Proplanta schrieb am 17.01.2024 14:26 Uhrzustimmen(5) widersprechen(1)
Wir sind nicht auf der Suche nach Schuldigen, sondern geben einen Sachverhalt datenbasiert und objektiv wieder. Dazu bedienen wir uns einschlägiger Quellen. Es steht Ihnen frei, Ihr Wissen hier zu teilen, so dass die Meinungsbildung gefördert wird. Betrachtet man die Vielzahl an Publikationen, Gerichtsverfahren etc. scheint Ihre Argumentation bislang kein Gehör zu finden. Oder wie erklären Sie sich die plötzliche Novellierung der Düngeverordnung vor Torschluss? Alle Entscheidungsträger scheinen Ihrer Auffassung nach ahnungslos zu sein. Das ist zweifelhaft.
agricola schrieb am 17.01.2024 12:54 Uhrzustimmen(4) widersprechen(5)
Sie wollen sich jetzt auf scheinbar unumstößliche Messungen an dafür eigens ausgewählten Grundwassermessstellen berufen.

Ich verweise insoweit auf den LAWA Bericht Februar 2018: https://www.lawa.de › Publikationen-363-LAWA-Jahresberichte.html LAWA = Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser, dort auf die Abbildung 3.3., Abbauwahrscheinlichkeit von Nitrat an den Grundwassermesstellen des relevanten Messnetzes. Aus der Abbildung wird ersichtich, dass sich fast alle zur Verurteilung der Landwirtschaft ausgewählten Messstellen in Bereichen mit hohen Sauerstoffsättigungsgraden befinden, obwohl solch hohe Sättigungsgrade nur einen geringen Teil der Grundwasserkörper ausmachen. Anders ausgedrückt: 70% aller Messtellen (fast alle belasteten) tummeln sich auf Bereichen die nur ca. 5 % der Grundwasserkörper ausmachen. Soviel zur repräsentativen Verteilung. Daraus werden dann "belastete Grundwasserkörper" konstruiert.

Wenn Sie nicht wissen, welchen Einfluss die Sauerstoffsättigung des Wassers auf das Vorhandensein von Nitrat hat, dann beschäftigen Sie sich bitte mit der "Biostufe in Kläranlagen". Dann wüssten Sie, dass überall dort, wo kaum Sauerstoff im Wasser vorhanden ist auch kein Nitrat vorhanden sein kann, da es sofort von Bakterien zur Nitratatmung verwendet wird. ( Ein Nitratmolekül enthält 3 Sauerstoffatome).

Übrigens weisen sämtliche tiefergelegen Gebiete um Oberflächengewässer niedrige Sauerstoffwerte auf, so dass sie dort keine ausschließlich landwirtschaftlich beeinflußte Messstelle finden werden, die zu hohe Nitratwerte aufweist. Demnach kann auch kein nitratbelastetes Wasser von landwirtschaftlichen Flächen (ausser Direkteinleitungen) in die Oberflächengewässer gelangen. Signifikant ist dies vor allem für die norddeutsche Tiefebene, insbesondere auch die Ems, weil es hier kaum Sondereffekte gibt.

Das betrifft auch die belasteten Grundwassermessstellen: Das nitratbelastete Wasser muss auf dem Weg zur Nord- oder Ostsee zwangsläufig Gebiete durchqueren, in denen das Nitrat veratmet wird. Es bleibt also nichts übrig was über den Weg "landw. Düngung" in die Ems oder die anderen großen Flüsse gelangen könnte.

Auch das von Ihnen aktuell beigefügte Urteil beschäftigt sich nicht mit der echten wissenschaftlichen Lage, sondern mit dem was dafür ausgegeben wird.

Meine Ausführungen könnten Sie sich auch auf einer Internetseite des "BUND" mit Namen "Emsagenten" bestätigen lassen. Der BUND hat in den Jahren 2018 bis 2019 mehr als 500 Proben in Nebengewässern der Ems entnommen. Nur 19% wiesen zu hohe Nitratwerte auf, die aber allesamt durch siedlungsbedingte Einleitungen im Oberlauf der jeweiligen Messstellen zu erklären sind.

Bedauerlicherweise hat der BUND, die Seite, mit der er die "Schuld der Bauern" zunächst als bewiesen ansah, aus dem Netzt genommen.

Wenn Sie sich wirklich als Journalisten mit dem Thema beschäftigen wollen, so sollten Sie meine Hinweise als Ausgangspunkte nehmen. Natürlich dürfen Sie mich gerne widerlegen. Aber bitte nicht mit Presseerklärungen des BUND, der m. E. durch obiges Verhalten gezeigt hat, dass er nicht an echter Aufklärung interessiert ist.
Proplanta schrieb am 17.01.2024 12:22 Uhrzustimmen(9) widersprechen(1)
In unserer Darstellung dreht es sich weder um das Ergebnis des gesamte EUA-Messstellennetz, noch um Ihren erwähnten Schwerpunkt "Ostsee", sondern ausdrücklich nur um diejenigen des Einzugsgebiets⁠, wo Nutzungseinflüsse der Landwirtschaft (Acker, Grünland und Sonderkulturen) auf die Grundwassermessstellen dominieren. Das ist klar und deutlich formuliert und wird von Ihnen leider ignoriert bzw. in Frage gestellt. Und hier beruhen die Überschreitungen nicht auf irgendwelchen Modellen, sondern Realwerten, die stichprobenhaft jährlich bis heute ermittelt werden. Dass es z.T. zu weiten Verfehlungen kam und noch immer kommt zeigt sich allg. auch im aktuellsten Grundsatzurteil vom 22.11.2023
https://www.bund-niedersachsen.de/service/presse/detail/news/grundsatzurteil-fuer-den-gewaesserschutz-duh-gewinnt-klage-fuer-sauberes-wasser-in-niedersachsen-und-nordrhein-westfalen/
Das lässt sich beim besten Willen auch von Ihnen nicht schönreden.

BMEL am 01.06.2023 wörtlich: "Die heutige Entscheidung der  EU-
Kommission bestätigt, dass die Bundesregierung jetzt den richtigen Weg eingeschlagen hat, was zukunftsfeste Düngeregeln angeht – mit Blick auf Umwelt, Wasser und Höfe. In den vergangenen Jahren wurden die Düngeregeln zwar immer wieder verändert, allerdings nicht ausreichend und verlässlich genug."

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, betont: "Dass wir die hohen Strafzahlungen abwenden konnten ist ein großer Erfolg, zu dem viele beigetragen haben. Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel. Mit der Änderung des Düngegesetzes hat die Bundesregierung den Grundstein für ein Wirkungsmonitoring und eine verbesserte Stoffstrombilanzverordnung gelegt."
Ist das für Sie etwa alles nur Hokuspokus?
agricola schrieb am 17.01.2024 09:10 Uhrzustimmen(2) widersprechen(4)
Meine Aussagen sind korrekt und beleuchten gerade die Hintergründe. Selbst in diesem engen Kommentarbereich habe ich Ihnen wesentliche Stellen belegt. Damit können Sie weiter recherchieren.

Es sind gerade Ihre Links die darauf hindeuten, dass Sie sich auf Presseerklärungen der Bundesregierung und deren Vertretungen bei der EU verlassen, ohne die zugrunde liegenden Sachverhalte auch nur im entferntesten geprüft zu haben.

Ich gebe Ihnen noch einen Hinweis: Die Verurteilung erfolgte aufgrund einer modellierten "Verschlechterung" der Stickstofffrachten. So das Ergebnis des Nitratberichts 2012, der im Übigen einen anderen Aufbau als die vorhergehenden Berichte hatte. Bitte selber recherchieren. Das Verfahren gegen Deutschland bezogen auf die Berichtsjahre 2008 bis 2011begann erst im Jahre 2018. Bereits im Jahre 2016 wusste das Umweltbundesamt und damit die beklagte Bundesregierung, dass wesentliche Inhalte des Berichts 2012 falsch waren. Korrigiert wurde einer der Fehler im verspätet herausgegeben Bericht 2016 und wurde unverfänglich "neue Methode" genannt.

Wenn Sie mir erneut antworten, dann bitte auch mit Fakten und nicht wieder mit Allgemeinbehauptungen.
Proplanta schrieb am 17.01.2024 07:42 Uhrzustimmen(3) widersprechen(1)
Bitte nehmen Sie sich nochmals ausreichend Zeit bei der Sichtung der Hintergründe, bevor Sie Sachverhalte falsch interpretieren. Ihre erste Anmerkung spricht dafür, dass hier großer Nachholbedarf besteht.
agricola schrieb am 16.01.2024 23:31 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Ich bitte SIE richtig zu recherchieren.

In dem von Ihnen angefügten Urteil ---
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=203231&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=6380979 --- ist unter Rz 55 ausgeführt: "Insoweit ist als Erstes darauf hinzuweisen, dass die Kommission diese Rüge auf den fünften Bericht und die von der Bundesrepublik Deutschland am 1. November 2012 übermittelten technischen Daten stützt, aus denen sie ableitet, dass sich die Wasserqualität im Zeitraum 2008–2011 gegenüber dem Zeitraum 2004–2007 nicht verbessert hat."

In dem Nitratbericht 2012 - auf den die Kommission und das Gericht sich ausschließlich stützt - sind exakt die Dinge ausgeführt die von mir angefügt wurden. Ebenfalls wird in Rz 178 deutlich, dass der EuGH seine Entscheidung darauf stützt, dass Deutschland nichts gemacht habe, als sie erkannt habe (RZ 55) dass sich die Werte erhöht hätten.

Im Nitratbericht 2012 --- https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Binnengewaesser/nitratbericht_2012_bf.pdf --- ist unter 1. ausgeführt:

"Vergleicht man die Nitratbelastungen der deutschen Küstengewässer im aktuellen Berichtszeitraum mit denen der Berichtszeiträume 1991-1994 und 2003-2006 so zeigen sich abnehmende Nitratkonzentrationen und somit eine leichte Annäherung an die Orientierungs- und
Hintergrundwerte. Im Vergleich der Zeiträume 2003-2006 und 2007-2010, ist jedoch insbesondere an vielen küstennahen Stationen der Nordsee wieder eine Zunahme der Nitratkonzentrationen zu verzeichnen."

Unter Punkt 2.4. des Berichts finden SIE die Erklärung des UBA, dass die Eintragsursachen in die Oberflächengewässer mithilfe des Computer programms "MONERIS" GESCHÄTZT wurden.

Mit freundlichen Grüßen
Proplanta schrieb am 16.01.2024 20:50 Uhrzustimmen(11) widersprechen(1)
Bitte nochmals richtig recherchieren...

https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=203231&mode=req&pageIndex=1&dir=&occ=first&part=1&text=&doclang=DE&cid=6380979

https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/68-nitrat-richtlinie.html

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/nitratrichtlinie-kommission-schliesst-verfahren-gegen-deutschland-2023-06-01_de

https://germany.representation.ec.europa.eu/news/nitratbelastung-im-grundwasser-kommission-fordert-deutschland-zum-handeln-auf-2014-07-10_de
agricola schrieb am 16.01.2024 19:46 Uhrzustimmen(7) widersprechen(6)
Die Aussagen in dem Bericht sind nicht korrekt. Verurteilt wurde Deutschland ausschließlich aufgrund von Inhalten des Nitratberichts 2012. So steht es auch im Urteil. Der Nitratbericht 2012 ist fehlerhaft. Es ging auch nicht um die Messstellen im besonderen, sondern um die Erhöhung der Stickstoffkonzentrationen an den Pegelmessstellen der Oberflächengewässer. Also dort wo es nicht zu unterscheiden ist von woher die Stickstoffwerte kommen. Aus diesem Grunde werden die Ursprünge der Einträge in die Oberflächengewässer auch nicht gemessen, obwohl das möglich wäre, sondern sie werden mit Computerprogrammen solange "modelliert", bis die Ergebnisse der Modelle mit den tatsächlichen Werten in den Mündungen der Flüsse übereinstimmen. Deshalb ist im Nitratbericht auch von "Schätzungen" die Rede und nicht von Messungen.
  Weitere Artikel zum Thema

 Klage der Umwelthilfe zu Gewässerschutz vor NRW-OVG gescheitert

 Verwaltungsgerichtshof verhandelt über bayerische Düngeverordnung

 Zu viel Dünger im Grundwasser: Gericht verhandelt heute 10.00 Uhr Klage der Umwelthilfe

 Zu viel Nitrat im Grundwasser - OVG-Urteil am Donnerstag

  Kommentierte Artikel

 Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

 Erleichterungen bei GAP-Anträgen und Hanfanbau

 In der Corona-Pandemie wurden zu oft Antibiotika verschrieben

 Jäger sehen dringenden Handlungsbedarf bei Umgang mit Wölfen

 Söder setzt sich gegen Verbrenner-Aus ab 2035 ein

 2023 war Jahr der Wetterextreme in Europa

 Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

 Keine Reduzierung beim Fleischkonsum durch Aufklärung

 Größter Solarpark von Rheinland-Pfalz eröffnet

 Gipfelerklärung der EU setzt auf Lockerungen für Landwirte