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07.03.2011 | 08:12 | Rapsglanzkäfer-Bekämpfung 

Plenum 50 WG erhält Genehmigung gegen Rapsglanzkäfer

Maintal - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat für das Insektizid Plenum 50 WG die Genehmigung nach § 11.2(2) PflSchG zur Anwendung gegen Rapsglanzkäfer erteilt.

Rapsglanzkäfer
(c) proplanta
Die Genehmigung ist ausschließlich auf diese Anwendung beschränkt. Sie gilt ab dem 4. März bis zum 1. Juli 2011 für 120 Tage. Das Produkt enthält den Wirkstoff Pymetrozin mit einem neuen Wirkungs-mechanismus bei der Bekämpfung von Rapsglanzkäfern. Es wird bei Starkbefall, bei Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf mit einer Aufwandmenge von 150 Gramm pro Hektar eingesetzt. Plenum 50 WG ist als bienengefährlich eingestuft (B1). Deshalb ist der einmalige Einsatz nur vor der Blüte bis zum Stadium BBCH 57 zulässig. Sobald erste Blüten sichtbar werden, darf keine Behandlung mehr erfolgen. (Syngenta)  
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