Hintergrund dieser Überprüfung ist die Übernahme eines Großteils der Plus-Filialen von Tengelmann. Nach dem Erwerb der Discountmärkte soll der Edeka-Konzern einen sogenannten „Hochzeits-Rabatt“ gefordert haben, also größere Preisnachlässe und Rabatte vom Lieferanten eingefordert haben. Das Kartellamt vermutet darin eine Ausnutzung der Marktmacht durch Lebensmittelhändler.
Durch die jetzt durchgeführten Untersuchungen des Bundeskartellamtes sieht sich der Deutsche
Bauernverband (
DBV) in seiner Auffassung bestätigt, dass die Marktmacht von mittlerweile nur noch fünf großen Lebensmittelhändlern in Deutschland die Preisgestaltung bei Lebensmitteln dominiert. Hier wurde Markt durch Macht ausgetauscht, erklärte der DBV.
Die aktuellen Abschlüsse bei den Listungsgesprächen für Trinkmilch bewiesen erneut die Marktdominanz von nur einigen wenigen Lebensmittelkonzernen in Deutschland. Wenn ein faires Miteinander in der gesamten Wertschöpfungskette realisiert werden soll, wie dies auch von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner beim „Runden Tisch der Agrarwirtschaft“ gefordert wurde, dann müsse auch die Politik Zeichen setzen. Die Marktmacht des Einzelhandels sei dabei deutlich zu begrenzen und die Position der Landwirte und ihrer verarbeitenden Unternehmen zu stärken, forderte der DBV. (DBV)