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26.03.2015 | 10:35 | Kunststoffbranche 
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Werkstoff des Silos beeinflusst Futtermittel

Minden - Futtermittel für die Landwirtschaft werden dem landwirtschaftlichen Nutztier und letztlich der Lebensmittelkette zugeführt und müssen somit besonders hohen hygienischen Standards und Anforderungen an die Produktsicherheit gerecht werden.

Futtersilos
Das Material eines Silos erfordert grundsätzlich die chemische Beständigkeit gegenüber dem gelagerten Schüttgut. (c) proplanta
Haltungsbedingungen und Tierschutz, der Antibiotikaeinsatz und multiresistente Keime aus Tierhaltungsanlagen werden durch die Medien, Verbraucherschützer und den Verbraucher selbst kritisch hinterfragt. Die konsequente Einhaltung der entsprechenden Kontroll- und Hygienekonzepte ist somit Verbraucheranliegen. Die Umsetzung setzt nicht nur ein entsprechendes Management, sondern auch geeignete Technik voraus. In diesem Kontext stellt sich die Frage ob den Landwirten die entsprechende, sichere und zugelassene Technik zur Verfügung steht. 

Damit liegt es auf der Hand, dass Futtermittellsilos, die aus sicheren Materialien gefertigt sind, eine große Bedeutung zukommt. Der in der Praxis bis heute hauptsächlich eingesetzte Werkstoff für Futtermittelsilos besteht aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK). Dieser Werkstoff bezeichnet allgemein einen Faser- Kunststoffverbund der zu einem Teil aus besonders dünnen Glasfasern, zum anderen Teil aus einem Polyesterharz besteht. Ausgehärtet ergibt dieses Gemisch einen sehr kostengünstigen Werkstoff, der durch seine Leichtigkeit und zugleich verhältnismäßig hohe Festigkeit eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten zulässt. Bereits seit den 1930er Jahren wird diese Art der Verbundwerkstoffe in der Industrie eingesetzt und findet heute vor allem im Boots- und Flugzeugbau, aber auch in der chemischen Industrie Anwendung.

Darüber hinaus wird GFK seit mehreren Jahrzehnten als Werkstoff für die Fertigung von Futtermittelsilos für die Landwirtschaft eingesetzt. Diese Anwendung bringt jedoch einige Besonderheiten mit sich. Der Verbundwerkstoff GFK weist jedoch eine Reihe von Eigenschaften auf, die beim Einsatz im Rahmen der Lebensmittelkette ein Risikopotential für Mensch und Tier ergeben.

Die Oberflächeneigenschaften des GFK-Silos aus Sicht des Praxisbetriebes

Das Material eines Silos erfordert grundsätzlich die chemische Beständigkeit gegenüber dem gelagerten Schüttgut. Dieses ist bei Futtermitteln zunächst der Fall. Darüber hinaus muss es aber auch den Belastungen aus dem Praxisbetrieb standhalten. Dieses ist beim Einsatz von GFK-Silos im Futtermittelbereich nur unzureichend gegeben.

Die Reinigung des Silos ist auf Grund der Futtermittelgesetzgebung (z.B. Futtermittelhygiene-VO) aber auch aus betriebswirtschaftlichen Gründen unabdingbar. Ausgereifte Reinigungsroboter sind inzwischen in der Praxis verfügbar und werden zunehmend angewendet. Beim Reinigungsvorgang werden auch Reinigungs- und Desinfektionsmitteln eingesetzt. Diese chemischen Hilfsmittel werden mit partiell hohem Druck und hohen Temperaturen auf die Innenflächen des Silos aufgebracht. Die zu reinigenden Oberflächen werden so einem mechanischen und chemischen Angriff ausgesetzt. Die gerade einmal 0,2 mm bis 0,3 mm dünne Gelcoat-Schicht (Schutzschicht) ist dieser Belastung nicht ansatzweise gewachsen. Ein Abtrag des Harz-Glas-Gemisches ist die Folge. Die nun im Inneren des Silos offeneliegende Glasfasern werden in das Futter eingetragen. Darüber hinaus nehmen offenliegende Glasfasern Kondenswasser auf. Dieses gefriert im Winter, nimmt hierbei ein größeres Volumen ein, führt zum weiteren Aufbrechen der Oberfläche und zum weiteren Abtrag von Polyesterteilchen und Glasfasern die zusätzlich das Futter kontaminieren.

Rückstände von chemischen Reinigungs- bzw. Desinfektionsmitteln haften an der geschädigten / aufgerauten Siloinnenwand an, dringen in offenliegende Glasfasern ein und werden dann in das Futtermittel eingetragen. Das Resultat dieser Vorgänge ist ein unzulässiger Eintrag in das Futtermittel unserer landwirtschaftlichen Nutztiere. Außerdem verkrustet die angegriffene und aufgeraute Oberfläche wesentlich schneller und erfordert eine erneute Reinigung. Immer kürzer werdende Reinigungsintervalle sind die Folge. Der Landwirt, welcher ein verständliches Interesse an einem kontinuierlich sauberen Silo hat, ist finanzieller Verlierer dieses Zyklus. Durch den Abtrag offenliegender Glasfasern wird zudem die Statik beeinträchtigt. Daher legen die allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen für GFK-Silos vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) fest, dass dies niemals der Fall sein darf.

Die Folgen nicht geeigneter Oberflächen und Materialien

Die durch die zuvor beschriebenen Vorgänge bereits geschädigte Oberfläche hat noch weit verheerendere Folgen. In Verbindung mit Kondenswasser, anhaftenden Staubablagerungen und dem gelagerten Futter, entsteht im Siloinneren, auf der nun rauen Oberfläche und im inzwischen offenen Verbundwerkstoff, ein idealer Nährboden für Schimmelpilze. Es liegen, nach Probennahmen von Wandanhaftungen aus einem Silo, Untersuchungsergebnisse vor, die eine Konzentration von Schimmelpilzen über dem 500-fachen der Unbedenklichkeitswerte ausweisen. Solche sich lösende, herabfallende Anhaftungen gelangen in das Futter, beeinträchtigen die Tiergesundheit erheblich, führen zu verringerter Futteraufnahme und - verwertung, haben fruchtschädigende Wirkung und führen somit nicht nur zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten, sondern auch zu einer beachtlichen Beeinträchtigung der Tiergesundheit. Häufig entstehen diffuse und unklare Krankheitsverläufe, die in der Folge medikamentös bekämpft werden und zu höheren Tierarztkosten, sowie zu einer unnötigen Belastung von Tier und Umwelt führen.

Gewährleistung der Futtermittelsicherheit

In den Harzen des GFK-Werkstoffs ist organisches, flüchtiges Styrol mit bis zu 50% enthalten. Dieses ist als gesundheitsschädlich eingestuft und gilt sogar als höchstwahrscheinlich kanzerogen. Wird das Harz verarbeitet, verliert es bei der Aushärtung einen beträchtlichen Styrolanteil. Der Styrolrestgehalt eines fertig gestellten GFK-Futtermittelsilos liegt im mittleren einstelligen bis zweistelligen Prozentbereich. Die Abgabe dieser Restgehalte, auch in das Futtermittel, vollzieht sich über Jahre. Vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) wurde festgelegt, dass die Verwendung von ungesättigten Polyesterharzen in Verbindung von Bedarfsgegenständen für Lebensmittel nur dann als unbedenklich eingestuft werden kann, solange ein Grenzwert von maximal 25 mg/dm2 an flüchtigen organischen Bestandteilen eingehalten wird.

Eine Hochrechnung auf Basis der Daten des unabhängigen Prüflabors Siebert + Kniepschild, so wie Richtwerten des Deutschen Instituts für Normierung (DIN), belegt eine Überschreitung dieses Grenzwertes um mehr als das 100-fache. Obwohl außer Styrol keine weiteren flüchtigen organische Verbindungen, die im GFK außerdem enthalten sind, einbezogen wurden. Je nach verwendetem Harz, können weitere flüchtige Stoffe emittieren und so zu einer noch höheren Grenzwertüberschreitung führen. Also sind derart hergestellte Silos bei der Verwendung für die Futtermittellagerung, als höchst bedenklich einzustufen.

Der Werkstoff GFK lässt das Einhalten dieses Grenzwertes grundsätzlich zu, jedoch ist dann eine Temperaturnachbehandlung (Tempern) bei mindestens 80° C für eine Stunde pro 1mm Wandstärke erforderlich. Die so behandelten Silos müssen zusätzlich ausgedampft werden, da sich Styrol bei diesem Vorgang an der Oberfläche anlagert. Hinzu kommt, dass die Harzsysteme für den Einsatz im Lebensmittelbereich zugelassen sein müssen. Die Probenwerte eines Silos welches über 1 Jahr im Freien stand und dennoch einen überhöhten Styrolwert aufweist zeigen, dass die erforderliche zeit- und kostenintensive Nachbehandlung von GFK-Silos in der Praxis von Herstellern allenfalls unzureichend durchgeführt wird.

Dem Betreiber wird ein Futtermittelsilo, welches an behördlichen Vorgaben gemessen als höchst bedenklich einzustufen ist, zur Verfügung gestellt. Selbst wenn die Grenzwerte eingehalten würden, bleiben die aus dem Praxisbetrieb resultierenden Nachteile von GFK-Verbundwerkstoffen erhalten.

Zulassungsverstöße

Inzwischen ist bekannt geworden, dass Hersteller von GFK-Silos gegen Ihre bauaufsichtlichen Zulassungen verstoßen haben, indem sie Silos mit Reinigungsluke im Trichter auslieferten und diese trotzdem unerlaubt mit Zulassungsnummer und Ü-Zeichen versahen. Den zuständigen Kontrollbehörden, den Anlagenbauern, den Händlern und nicht zuletzt dem Betreiber wurde so signalisiert, dass ein baurechtlich zugelassenes Produkt in Verkehr gebracht wird.

Durch diese Täuschung wurde nicht nur gegen bauaufsichtliche Zulassungen verstoßen, sondern auch ein wirtschaftlicher Schaden für die Betreiber verursacht. Derartige Silos erfüllen nicht den Standsicherheitsnachweis im Rahmen ihrer bauaufsichtlichen Zulassung, sind stillzulegen und abzubauen. Diese für den Landwirt unzumutbaren, baurechtlich nicht haltbaren Zustände haben dazu geführt, dass sich inzwischen die obersten Baubehörden des Themas angenommen haben. Als erste Landesbehörden haben die oberste Bauaufsichtsbehörde und das Landwirtschaftsministerium Bayerns, mit einer am 23.01.2015 im Bayrischen landwirtschaftlichen Wochenblatt erschienenen Warnung „Nicht zugelassene Konstruktionen bei Schüttgutsilos“ reagiert.

Auch die oberste Bauaufsicht des Landes Hessen hat auf Nachfrage bestätigt, dass die in der Meldung benannten, von der bauaufsichtlichen Zulassung abweichenden Konstruktionen dazu führen, dass eine Standsicherheit als nicht mehr nachgewiesen gilt. Es steht jetzt die Frage im Raum, wie der Betreiber eines unzulässig veränderten Silos nun vorgehen soll. Unklar bleibt ebenfalls, ob es für Silos die neben der unzulässigen Luke im Trichter, die die im Artikel aufgeführten Merkmale (Lüfterhaube auf dem Dacht / abgestufter Silotrichter) aufweisen, bauaufsichtliche Zulassungen gibt. Den Hinweis, dass im Zweifelsfall der Hersteller des betroffenen Silos kontaktiert werden soll, sollten betroffene Betreiber auf jeden Fall ernst nehmen und nachgehen. Um Ersatzansprüche geltend machen zu können muss geklärt werden, wer die Veränderung gegenüber der bauaufsichtlichen Zulassung vorgenommen hat und ob unter Umständen eine arglistige Täuschung vorliegt.

Es steht zu befürchten, dass der Benachteiligte abermals der Landwirt sein wird, der im guten Glauben ein solches Silo erworben hat. Denn schlussendlich haben Schüttgutsilos die nicht mehr der bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen, ihre Betriebserlaubnis verloren, sind stillzulegen und abzubauen. Im Schadensfall haftet jedoch immer zuerst der Betreiber. Zusätzlich ist er auch noch in der Nachweispflicht gegenüber seinem Versicherer, dass von seiner Seite keine vorsätzliche Verletzung des Baurechts vorliegt. Aus dem guten Vorsatz, den Forderungen aus Gesetzgebung und QS-Systemen nach einer regelmäßigen Kontrolle und Reinigung der Silos nachzukommen, sind nun zusätzliche Kosten oder auch Rechtsverfahren zu erwarten.

Vorteile eines für den Bau von Futtermittelsilos geeigneten Materials

Das Polyfarm-Silo besteht aus lebensmittelechtem Polyethylen. Dieses gehört nicht zu den Verbundwerkstoffen und unterliegt daher nicht den Nachteilen eines GFK-Silos im Praxisbetrieb. Es weist für die Lagerung von Futtermitteln unter Praxisbedingungen hervorragende Eigenschaften auf. Die gegenüber GFK-Silos ausgesprochen niedrige Wandreibung hat einen wesentlichen Einfluss auf das Auslaufverhalten des Silos. Sie wirkt dem nicht gewollten Kernfluss und der Brückenbildung im Silo entgegen und fördert den Massenfluss. Der Werkstoff ist außerdem auch bei tiefen Temperaturen äußerst schlagzäh. Bei mechanischer Beanspruchung entstehen daher anders als bei Verbundwerkstoffen keine Haarrisse in der Oberfläche. Die Kombination von Wandstärke und Wärmeleitverhalten führt zu einem günstigen Taupunkt.

Die sehr niedrige Oberflächenspannung von Polyethylen gegenüber Wasser (< 50%) führt zu einer sehr geringen Benetzbarkeit. Staubanhaftungen wird entgegengewirkt, da sich nur sehr wenige, sehr kleine Tröpfchen mit geringer Oberfläche bilden können. Auch die polyolefine Oberfläche und ausgesprochen Unpolarität des Materials, mit dadurch sehr geringen Haftkräften und sehr geringer Kontaktfläche zu Futterpartikeln, wirkt Anhaftungen entgegen. Die Kontamination des Futters durch jahrelange Abgabe chemischer Bestandteile des Ausgangsmaterials, Glasfasern und Polyesterteilchen, sowie Reinigungsmitteln, wie es bei Verbundwerkstoffen der Fall ist, findet nicht statt. Anhaftungen und Mykotoxine bildenden Schimmelpilzen, Keimen und Bakterien steht eine schwer zu besiedelnde und leicht zu reinigende Oberfläche entgegen.

Die Verordnung 183/2005 zur Futtermittelhygiene fordert in dieser Hinsicht: „Bei der Fütterung von zur Lebensmittelgewinnung bestimmten Tieren müssen Landwirte Maßnahmen ergreifen und Verfahren anwenden, mit denen das Risiko einer biologischen, chemischen und physikalischen Kontamination von Futtermitteln, Tieren und tierischen Erzeugnissen so niedrig wie vernünftigerweise als vertretbar gehalten wird.“ Im Gegensatz zu Glasfaserverbundwerkstoffen garantiert lebensmittelechtes Polyethylen, als Ausgangsmaterial für den Silokörper, dass diese Forderungen erfüllt und eingehalten werden. Selbstverständlich: Die Konstruktion des Polyfarm-Silos enthält keine innen liegenden Metallteile wie z.B. Verschraubungen. Kältebrücken die zu Kondenswasserbildung mit nachfolgenden Staubanhaftungen führen sind somit ausgeschlossen. Die bauaufsichtliche Zulassung enthält eine Siloluke im Silotrichter. (Weber Kunststofftechnik)
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lamping schrieb am 20.04.2015 16:12 Uhrzustimmen(92) widersprechen(86)
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