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04.10.2018 | 06:24 | Urteil gefällt 

Wurstkartell: Wiltmann muss 6,5 Millionen Euro zahlen

Düsseldorf - Im Verfahren um das sogenannte Wurstkartell hat das Oberlandesgericht Düsseldorf das westfälische Familienunternehmen Wiltmann zu einer Geldbuße von 6,5 Millionen Euro verurteilt.

Wurstkartell
Im Streit um ein Millionenbußgeld wegen illegaler Preisabsprachen hat der Wursthersteller Wiltmann vor Gericht verloren. Andere Produzenten kamen besser davon. Sie schlüpften durch die «Wurstlücke». (c) proplanta
Wiltmann habe zwölf Jahren lang mit rund 20 anderen Herstellern wettbewerbswidrige Preiserhöhungen abgestimmt, entschied der 6. Kartellsenat des Gerichts am Dienstag. Ein persönlich haftender Gesellschafter und damaliger Geschäftsführer der Fleischwarenfirma wurde zu einem Bußgeld von 350.000 Euro verurteilt.

Das Verfahren hatte nach einer anonymen Anzeige als einer der großen Kartellskandale in Deutschland begonnen. Gegen 22 Wursthersteller, darunter viele bekannte Namen aus den Supermarktregalen und Wursttheken, verhängte das Bundeskartellamt schließlich 2014 wegen illegaler Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von insgesamt 338 Millionen Euro. In der Staatskasse angekommen ist aber nicht einmal ein Drittel der ursprünglichen Summe.

Denn einige Große der Branche, wie der Fleischunternehmer Clemens Tönnies, hatten ein Schlupfloch gefunden, das als «Wurstlücke» bekannt geworden ist. Sie lösten die von den Geldbußen betroffenen Tochterfirmen kurzerhand auf, übertrugen das Vermögen der Firma auf andere Gesellschaften und kamen so ungeschoren davon. Das Bundeskartellamt musste die Verfahren gegen fünf Hersteller einstellen, Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt 238 Millionen Euro lösten sich in Luft auf.

Wiltmann hat sich als einziger Beschuldigter bis zu einem Urteil vor Gericht gegen die Geldbuße gewehrt und Freispruch beantragt. Jetzt prüft der verurteilte Wiltmann-Gesellschafter eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof. Die übrigen Firmen hatten die Bußgeldbescheide akzeptiert oder eine Einstellung des Verfahrens erreicht.

Die Wurstfabrikanten befänden sich in einer «Sandwich-Position», griff der Vorsitzende Richter Ulrich Egger in seiner Urteilsbegründung zu einem für die Branche passenden Bild. Sie seien eingeklemmt zwischen den großen Fleischkonzernen als Lieferanten der Ausgangsprodukte auf der einen und «den Einzelhandelsketten mit ihrer besonderen Marktmacht» auf der anderen Seite.

Preisabsprachen seien in der überschaubaren Branche - «eine kleine Familie», so Eggert - seit langem üblich gewesen. «Das Kartell war auf Dauer angelegt», sagte der Richter. Wiltmann sei «Teil des Absprachesystems» gewesen. Wenn Schweine- und Geflügelfleisch teurer geworden seien, hätten sich die Geschäftsführer der am Kartell beteiligten Firmen meist am Telefon über Zeitpunkt und Bandbreite der Preiserhöhungen für Dauerwurst, Knacker und Schinken verständigt. «Es wurde auch festgelegt, wer aus taktischen Gründen Vorreiter sein sollte», stellte Eggert fest.

Mittlerweile ist die «Wurstlücke» durch eine Gesetzesänderung geschlossen. Die Konzernmütter müssen jetzt auch für Verfehlungen ihrer Töchter einstehen. Die Chefs der durch die «Wurstlücke» geschlüpften Firmen werden möglicherweise aber noch zur Kasse gebeten. Das Kartellamt hatte auch gegen sie Bußgelder verhängt. Gegen die Manager könne noch verhandelt werden, sagte Egger, dann mit neuer Beweisaufnahme.
dpa
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