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18.07.2013 | 19:36

Verbraucherzentralen fordern Klartext auf Lebensmittelpackungen

Etikettenschwindel
(c) proplanta

Das «Verbraucher-Grundgesetz» gegen Etikettenschwindel



Eigentlich klingt es nicht sehr originell, was Kunden auf Lebensmittel-Packungen im Supermarkt lesen wollen. «Was draufsteht, muss drin sein. Was drin ist, muss draufstehen. Was draufsteht, muss verständlich sein», sagt Gerd Billen, der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) - und erklärt die drei knappen Sätze gleich zum «Grundgesetz der Verbraucher».

Nicht erst seit dem Skandal um heimlich untergemischtes Pferdefleisch in Fertig- Lasagne zu Jahresbeginn ist das Vertrauen vieler Kunden aber ziemlich angekratzt. Auch gegen Etiketten-Mogeleien beim alltäglichen Einkauf müssen endlich schärfere Regeln her, fordern die Verbraucherschützer.


Um welche Ärgernisse geht es?

Das Verhältnis vieler Kunden zu den Herstellern sei inzwischen wie eine «zerrüttete Ehe», konstatiert Billen. Und verweist auf mehr als 7.300 Meldungen beim Beschwerdeportal «Lebensmittelklarheit», das der vzbv mit Förderung der Bundesregierung seit zwei Jahren betreibt. Um sanften Druck auf die Branche zu machen, sind dort mittlerweile 360 exemplarische Fälle zu sehen, die samt Stellungnahme des Anbieters veröffentlicht worden sind. Getäuscht fühlen sich Verbraucher demnach vor allem von Angaben zu angepriesenen Zutaten - wenn eine Packung zum Beispiel Kräuter und Gewürze «pur» verspricht, die Zutatenliste auf der Rückseite aber nur 11 Prozent Kräuter ausweist.


Geht es um Verstöße gegen Vorschriften?

Manchmal sorgt bei Kunden auch für Unmut, was rechtlich völlig korrekt ist. So darf die Bezeichnung «Kalbswiener» schon aufs Etikett, wenn mindestens 15 Prozent Kalbfleisch im Fleischanteil enthalten ist. Solche Bestimmungen müssten veränderten Erwartungen der Kunden angepasst werden, fordern die Verbraucherschützer. Gleich auf die Vorderseite einer Packung und nicht nur ins Kleingedruckte gehöre zudem die sachliche «Verkehrsbezeichnung» von Produkten. «Es ist ärgerlich, wenn Unternehmen damit werben, was nicht enthalten ist», moniert Billen. Das gelte vor allem, wenn es etwa heißt «ohne Geschmacksverstärker», andere Zutaten aber dieselbe Wirkung haben.


Was sagen die Hersteller?

Als das Beschwerdeportal vor zwei Jahren online ging, kam aus der Nahrungsindustrie scharfe Kritik, dies sei ein «Pranger». Juristische Klagen gingen beim vzbv keine ein, Vorbehalte gibt es jedoch weiter. Die Meinung einiger hundert Verbraucher werde herangezogen, um die Bundesregierung zu neuen gesetzlichen Reglementierungen aufzufordern, beanstandet der Dach-Verein «Die Lebensmittelwirtschaft». Und tausende Verbraucheranfragen direkt bei den Unternehmen würden damit gar nicht widergespiegelt.


Wie geht es weiter?

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) verteidigt das Portal, das noch ausgebaut werden soll. «Den Kunden zuzuhören, lohnt sich für die Hersteller.» Projektleiter Hartmut König sagt, auch die Anbieter müssten ein Interesse haben, Kennzeichnungen zu verbessern und so Vertrauen zu stärken. Etwa ein Drittel der Anbieter reagierte bisher auf Online-Kritik und änderte die Aufmachung. Die Diskussion um gesetzliche Verschärfungen dürfte bald ohnehin Fahrt aufnehmen - im Bundestagswahlkampf sind Verbraucherrechte ein wichtiges Thema. (dpa)
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