Die AMA-Richtlinie für „Be- und Verarbeitungsprodukte“ wird nun auch bei flüssigen Eiprodukten die Qualität und Herkunft der Eier absichern. In die AMA-Gütesiegel-Richtlinie, die seit April 2009 Gültigkeit hat, wurden deshalb auch spezielle Anforderungen für Eiprodukte aufgenommen. Mehr als die Hälfte aller Eier werden im Verarbeitungsbereich verwendet. Alleine in den vier größten österreichischen Eiaufschlagwerken werden jährlich 200 Mio. Eier für die Lebensmittelproduzenten zu flüssigen Eiprodukten verarbeitet.
„Immer mehr Lebensmittelproduzenten wie Bäckereien, Konditoreien, Nudelerzeuger stellen aufgrund der praktischen Verarbeitung und der größeren Sicherheit vor Salmonellen auf die Verwendung von Flüssigei um. Von Seiten der Eierbranche bestand deshalb seit geraumer Zeit der Wunsch, Eiprodukte wie z.B. pasteurisiertes Vollei, Eigelb, Eiklar mit dem AMA-Gütesiegel auszeichnen zu können. Auch die KonsumentInnen verlangen immer mehr nach klarer Nachvollziehbarkeit der Herkunft ihrer Lebensmittel. Das betrifft auch die Zutaten in Verarbeitungsprodukten. Das AMA-Gütesiegel für Eiprodukte wird nun allen Anforderungen im Ei-Bereich gerecht“, so DR. STEPHAN MIKINOVIC, GF der AMA Marketing.
Hauptkriterien für Flüssigei mit dem AMA-Gütesiegel:
- Die Herkunft der verarbeiteten Eier muss aus alternativen Haltungsformen (Bio-, Freiland- und Bodenhaltung) sein.
- Wird das rot-weiß-rote AMA-Gütesiegel mit Herkunftsbezeichnung „Austria“ verwendet, dann müssen die Eier zu 100% aus Österreich stammen.
- „Naturbelassenheit“ ist eine wichtige Anforderung. Deshalb wird kein Eipulver mit dem AMA-Gütesiegel ausgezeichnet. Der Einsatz von Farbstoffen wird bei Eiprodukten ebenfalls ausgeschlossen. Nicht erlaubt ist auch die Verarbeitung von gefrosteten Eiprodukten, da durch einen schnellen Anstieg der Keimzahl im Verlauf des Auftauens nicht mehr die höchste Qualität gewährleistet werden kann.
Maßnahmen dazu:
- Wareneingangskontrolle auf ordnungsgemäße Kennzeichnung, Dokumentation (z.B. Lieferscheine).
- Prüfung auf sensorische und optische Mängel sowie auf die Einhaltung der Kühlkette (kein „Schwitzen“ der Eier).
- Chargenbildung für die Nachvollziehbarkeit der Herkunft und die innerbetriebliche Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Rohstoffe.
- Verpflichtende Erhitzung und Homogenisierung.
Verpflichtende externe und interne Kontrollen
Abgesichert werden die speziellen Anforderungen an Eiprodukte durch externe Betriebskontrollen und Produktanalysen. Einmal pro Quartal wird ein Produkt einer Produktgruppe (Vollei, Eigelb, etc.) auf mikrobiologische, chemisch-physikalische und sensorische Prüfkriterien untersucht.
Jährlich findet jeweils eine Kontrolle der Betriebsstätten statt. Evaluiert werden dabei:
- organisatorische, technische, hygienische Standards
- Kennzeichnung und Nachvollziehbarkeit der Mengenflüsse.
Das AMA-Gütesiegelprogramm für „Be- und Verarbeitungsprodukte“ basiert im Wesentlichen auf einer dreistufigen Kontrolle:
- Eigenkontrollen, die vom Betrieb selbst durchzuführen bzw. zu beauftragen sind
- Externe Kontrollen, die durch unabhängige Kontrollstellen und Labors erfolgen, die von der AMA Marketing zugelassen sind
- Überkontrollen zur Systemevaluierung (AMA Marketing)